TKG-Novelle Unbegrenzte Speicherung der Verkehrsdaten durch neues Gesetz

Die am Donnerstag im Bundestag verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erlaubt es, die Verkehrsdaten der Nutzer zeitlich unbegrenzt aufzuzeichnen. Die Ermittlungsbehörden haben darauf Zugriff.

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Die Bundesregierung hat die Speicherung der Verkehrsdaten der Kunden durch die Netzbetreiber weiterhin zeitlich unbefristet ermöglicht. Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2011 die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen.

"Kurz vor der Beschlussfassung im Bundestag an diesem Donnerstag hat die Bundesregierung die Beschränkung der Speicherung der Daten auf weniger als drei Monate aus dem Entwurf des Telekommunikationsgesetzes gestrichen", sagte Michael Schlecht, Chefvolkswirt der Fraktion der Linkspartei. Schlecht kritisierte, dass auch die FDP dies mitgetragen habe.

Auch der Chef der Piratenpartei, Sebastian Nerz, kritisierte, dass die TKG-Novelle es ermöglicht, "Telekommunikationsdaten unbegrenzt zu speichern, die für die Abrechnung der Diensteanbieter untereinander benötigt werden." Zudem hätten die Ermittlungsbehörden Zugriff darauf. Das komme einer unbegrenzten Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten gleich und sei ein massiver Eingriff in die Grundrechte, sagte Nerz. Gleichzeitig sei die Novelle so knapp vor der Abstimmung veröffentlicht worden, dass eine echte Debatte im Bundestag kaum stattfinden konnte.

Andere kritisierten, dass eine wirksame Absicherung der Netzneutralität im Internet und eine Pflicht zur Breitbandversorgung durch einen Universaldienst nicht in der Gesetzesnovelle enthalten sei. "Unverständlich ist vor allem, dass die Koalition sich auch weiterhin einer gesetzlichen Absicherung der Breitband-Grundversorgung verweigert, die inzwischen Teil der Daseinsvorsorge geworden ist", sagte Martin Dörmann von der SPD-Bundestagsfraktion. Damit verweigere die Regierungskoalition vielen Menschen die Teilhabemöglichkeiten am technischen Fortschritt und lasse wirtschaftliche Potenziale ungenutzt.

TKG: Verbesserungen beim Verbraucherschutz

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) betonte, dass die Regelungen zu kostenlosen Warteschleifen sowie zu Telefonverträgen und Anbieterwechsel im TKG gut für die Verbraucher seien. Künftig dürfen Anbieter keine Entgelte für die Zeit verlangen, die ihre Kunden bei einem Anruf in einer Warteschleife verbringen. Der Bundestag beschloss eine Regelung, die sowohl erste als auch weiterleitende Warteschleifen erfasst und zwar für Festnetz- und Mobilfunk. Zudem gibt es künftig eine Ansagepflicht über die voraussichtliche Wartezeit. Für die praktische Umsetzung haben die Anbieter aber zwölf Monate Zeit.

Zieht ein Telefonkunde um, kann er seinen alten Vertrag nun mitnehmen, ohne dass dessen Mindestlaufzeit von vorne beginnt. Beim Telefonanbieterwechsel muss die Umschaltung auf den neuen Anbieter innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Kommt es zu Problemen, muss der alte Anbieter die Versorgung des Kunden weiterhin gewährleisten. Sanktionen für den Fall, dass Anbieter dem nicht nachkommen, gibt es allerdings nicht.


redmord 29. Okt 2011

Versuch's mal mit Argumenten statt Phrasen.

WinnerXP 29. Okt 2011

Mit der linken will aber keiner koalieren im Bund, mit den Piraten schon. Daher können...

kmork 29. Okt 2011

Die Netzbetreiber sind sogar sehr interressiert, diese Daten über einen langen Zeitraum...

narf 28. Okt 2011

geilster insider den ich seit langem gesehen hab... =)

DerKleineHorst 28. Okt 2011

Wenn dann müssten die Sanktionen gegen das Unternehmen auch direkt an den gebeutelten...

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SICODA Datenschutz Blog / 27. Okt 2011

Bundestag: TKG-Novelle 2011 beschlossen



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