USA Entwürfe für Anti-Piraterie-Gesetz eingebracht

Ein Gesetzentwurf des US-Repräsentantenhauses sieht vor, die Sperrung von Domains zu erleichtern, die Verstöße gegen das US-Urheberrecht ermöglichen. Kritiker sprechen schon von der "Großen Firewall von Amerika".

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Das Geschäftsmodell von Hollywood & Co. soll in den USA um jeden Preis vor dem Internet geschützt werden. In den beiden Kammern das Parlaments wurden dazu entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. Im Senat wird derzeit der Entwurf zum Protect Ip Act beraten. Dessen von der IT- und Internetindustrie heftig kritisierten Bestimmungen gingen einigen Abgeordneten des Repräsentantenhauses jedoch nicht weit genug. Unter Führung des texanischen Abgeordneten Lamar Smith und auf Betreiben der US-Filmlobby haben die Repräsentanten unter dem Namen E-Parasite Act (auch als Stop Online Piracy Act bezeichnet) einen verschärften Gesetzentwurf vorgelegt.

Kerngedanke beider Gesetzentwürfe ist, den Zugang zu ausländischen Websites, denen Verstöße gegen das US-Urheberrecht vorgeworfen werden, durch sämtliche US-Internetprovider sperren zu lassen. Die Websites wären dann nicht mehr unter ihrem jeweiligen Domainnamen zugänglich, sondern nur noch über ihre IP-Adresse oder Proxies im Ausland.

Fünftagefrist für Internetprovider und Zahlungsdienstleister

Über die Anordnung von Website-Sperrungen soll der Generalbundesanwalt entscheiden können. Jeder Internetprovider hat anschließend maximal fünf Tage Zeit, den Zugang zu den Websites "mit technisch machbaren und angemessen Maßnahmen für seine Kunden in den USA zu verhindern". Suchmaschinenbetreiber wie Google und Microsoft (Bing) hätten ebenfalls höchstens fünf Tage Zeit, um zu verhindern, dass in den Suchergebnissen Links zu den Websites erscheinen, über die der Generalbundesanwalt den Bann verhängt hat.

Auch müssen Unternehmen, die Zahlungsanweisungen verarbeiten (Payment Network Provider) wie beispielsweise Visa oder Mastercard, den Zahlungsverkehr zwischen US-Kunden und den genannten Websites binnen fünf Tagen unterbinden. Schließlich dürfen Werbeunternehmen keine Anzeigen mehr auf den Websites schalten, die gesperrt werden.

Es bleibt den jeweiligen Unternehmen vorbehalten, ihre betroffenen Kunden von den Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. Sollten die Unternehmen ihren Verpflichtungen nicht oder nicht schnell genug nachkommen, kann der Generalbundesanwalt per einstweiliger Anordnung gegen sie vorgehen. Dasselbe gilt für jede Person oder Institution, die "wissentlich und absichtlich ein Product oder eine Dienstleistung entwickelt oder anbietet, die zur Umgehung der genannten Maßnahmen bestimmt sind".

"Marktbasiertes System zum Schutz von US-Kunden"

Neben dem US-Generalbundesanwalt wird im Gesetzentwurf auch Rechteinhabern, "die durch eine Website oder einen Teil davon [...] geschädigt werden" das Recht eingeräumt, gegen entsprechende Websites vorzugehen. Dazu sollen die Werbeunternehmen und die Payment Network Provider Beschwerdestellen einräumen, die Sperrungsanfragen der Rechteinhaber entgegennehmen. Genügen die Beschwerden gewissen gesetzlichen Anforderungen, sollen sie im Grunde so vorgehen, als ob es eine Anweisung des Generalbundesanwalts gäbe. Das Ganze nennt sich dann "marktbasiertes System zum Schutz von US-Kunden und zur Verhinderung der US-Finanzierung von Websites, die US-Eigentum stehlen".

Einsprüche von betroffenen ausländischen Websitebetreibern würden nur unter bestimmten Umständen akzeptiert werden dürfen. Unter anderem müssten diese sich in ihrem Einspruch dazu bereit erklären, "sich der Rechtsprechung der US-Gerichte zu unterwerfen".

E-Parasite Act steht für Enforcing and Protecting American Rights Against Sites Intent on Theft and Exploitation Act of 2011, also Gesetz von 2011 zur Durchsetzung und zum Schutz amerikanischer Rechte gegen Websites, die die Absicht haben, zu stehlen und auszubeuten.

Mike Masnick vom Techdirt-Blog kommentiert den Gesetzgebungsvorstoß mit den Worten: "Dies ist ein Versuch, die Große Firewall von Amerika zu errichten."


azeu 28. Okt 2011

Darum geht es den Amis anscheinend gar nicht, die sich nur am Urheberrecht interessiert.

Captain 28. Okt 2011

beschäftige dich mal mit den Piraten...

N17 28. Okt 2011

Du siehst das zu optimistisch, Webseiten die, auf welche Art auch immer, unangenehm...

Anonymer Nutzer 27. Okt 2011

die USA. Zumindest was den überwiegenden Teil derer betrifft die eine solche Regierung...

Captain 27. Okt 2011

Aha, wenn also etwas in einem Land legal (z.B. Norwegen usw.) ist, aber den US Gesetzen...

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