Irreführende Werbung Deutsche Telekom muss VDSL-Drosselung zugeben

Die Telekom darf die Drosselung des Produkts Call & Surf Comfort VDSL nicht mehr in einem PDF verstecken. Während in der Werbung keine Volumenbeschränkung und eine Datentransferrate von 25 MBit/s zugesagt werden, drosselt der Konzern auf 6 MBit/s.

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Die Deutsche Telekom muss in der Werbung für ihre VDSL-Internetzugänge deutlich auf die Drosselung nach Erreichen von 100 GByte im Monat hinweisen. Das hat das Landgericht Bonn nach einer Klage des VZBV entschieden. "Wer in einem Monat 100 GByte Datenvolumen überschreitet, bei dem wird der Internetzugang auf 6 MBit/s verlangsamt - für den Rest des Monats. Diese Information war in einem PDF-Dokument nur umständlich zu finden", so der Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV. Das Urteil wurde am 26. Oktober 2011 veröffentlicht und ist noch nicht rechtskräftig.

Nach den Werbeaussagen der Telekom konnte der Kunde nicht von der Drosselung wissen: "Unsere schnellste DSL-Verbindung", "Luxus-Highspeed-Surfen mit bis zu 25 MBit/s", "ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung", pries die Telekom ihr Produkt "Call & Surf Comfort VDSL" in der Werbung an. Erst im Kleingedruckten versteckt in einem PDF-Dokument waren die Informationen über die Drosselung umständlich zu finden, erklären die Verbraucherschützer.

Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass diese Werbung irreführend sei. Der Verbraucher gehe bei dem Angebot davon aus, dass keine Drosselung der Datenübertragungsrate erfolgt, auch nicht nachdem ein bestimmtes Datenvolumen erreicht wurde. Solche Werbeaussagen seien zudem kaufentscheidend. Der Hinweis auf die Drosselung innerhalb der Leistungsbeschreibung sei nicht ausreichend, um die Irreführung des Verbrauchers zu beseitigen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro und ersatzweise sechs Monate Haft.

Nachtrag vom 26. Oktober 2011, 12:39 Uhr

Als die Telekom zum 11. Juli 2011 den Monatspreis für ihren schnellsten VDSL-Zugang Call & Surf Comfort IP VDSL 50 senkte, war sogar einem Unternehmenssprecher die Drosselung unklar. Telekom-Sprecher Dirk Wende sagte Golem.de, es gebe keine Reduzierung der Datenrate nach Erreichen eines bestimmten GByte-Volumens. Später räumte Wende ein, dass laut den AGB ab einem übertragenen Datenvolumen von 100 GByte im Monat die Übertragungsgeschwindigkeit auf maximal 6 MBit/s für den Downstream und 576 KBit/s für den Upstream begrenzt werde. Wende: "Nach unseren Erfahrungen wird die angegebene Datenmenge bis zur angeführten Reduzierung der Bandbreite von dem weit größten Teil unserer Kunden selbst bei intensiver Nutzung nicht erreicht."


bugmenot 11. Apr 2012

Hallo, gibt es eine Möglichkeit die Übertragungsgeschwindigkeit bei einzelnen Clients zu...

Lokster2k 27. Okt 2011

Naja, mich haben am ehesten die standardmäßigen 24 Monate Mindestvertragslaufzeit in ein...

MabuseXX 27. Okt 2011

Wenn der 2te Rechner aber nicht im selben Haushalt, sondern z.B. in der Studentenbude...

ck (Golem.de) 27. Okt 2011

Aha, Dir ist aber schon klar, dass das automatisch von einem Adserver ausgespielte...

bastis0 26. Okt 2011

Schöne Berechnung. Aber nun nehme noch einmal Maxdome dazu oder z.B. so etwas wie...

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