Urheberrecht

Erste Anklage im Fall Kino.to

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen der mutmaßlichen Betreiber von Kino.to Anklage erhoben. In den nächsten Tagen soll die Entscheidung über weitere Anklagen fallen, auch gegen den als Chef von Kino.to Beschuldigten.

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Der 29-jährige Bastian P. ist einer Meldung von Leipzig Fernsehen zufolge als erster mutmaßlicher Betreiber von Kino.to angeklagt worden. Den Dresdner Neuesten Nachrichten sagte die Oberstaatsanwältin Heike Teitge, dem Mann würden "Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fällen" vorgeworfen. Vor der Schließung der noch immer erreichbaren Webseite sollen dort rund 30.000 Kinofilme, Serienfolgen und Fernsehsendungen abrufbar gewesen sein.

Gegen den mutmaßlichen Drahtzieher von Kino.to, Dirk B., gibt es noch keine Anklage. Über seinen Fall sowie den weiterer Beschuldigter soll laut Leipzig Fernsehen in den kommenden Tagen entschieden werden. Allen Verdächtigen drohen im Falle einer Verurteilung hohe Haftstrafen, weil ihnen gewerbsmäßiges Handeln vorgeworfen wird. Nach der Schließung des Portals im Juni 2011 wurden auf Konten von Dirk B. 2,5 Millionen Euro gefunden und drei Luxusautos beschlagnahmt, die ihm gehört haben sollen.

Kino.to war ein mindestens seit 2007 existierender Dienst in deutscher Sprache, bei dem die Inhalte als Streams direkt im Browser angesehen werden konnten. Die Inhalte selbst wurden auf der Webseite nicht gespeichert, sondern bei Streamhostern. Viele dieser Unternehmen sollen aber von den Betreibern von Kino.to selbst gegründet worden sein. Strafverfolgungsbehörden und der private Verband GVU versuchten das Angebot seit Jahren zu schließen, was jedoch unter anderem durch häufige Serverumzüge immer wieder misslang. Erst Tipps aus der Szene sollen schließlich zu den Betreibern geführt haben.


JulianStoner 21. Okt 2011

ich finde kino.to war eine absolute betrügerseite. sie haben zwar ein großes filmangebot...

Dinh 21. Okt 2011

VIelen Dank an alle für eure Erklärungen, war alles sehr informativ! Da soll noch einer...

Loolig 21. Okt 2011

Zumal Sharehoster bisher IMMER freigesprochen wurden.. denn die Sharehoster laden selber...

Zentrum für... 21. Okt 2011

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