Bundestag

Staatstrojaner-Enthüllung des CCC könnte Straftat sein

Während über den Einsatz der illegalen Funktionen des Staatstrojaners weiter Unklarheit herrscht, geht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zum Gegenangriff über. Der Chaos Computer Club habe sich mit der Veröffentlichung der Binärdateien möglicherweise strafbar gemacht, heißt es in einem Gutachten.

Anzeige

Die Veröffentlichung des Staatstrojaners durch den Chaos Computer Club war möglicherweise eine Straftat. Das geht nach einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, das dem Blatt vorliegt.

Darin heiß es: "Insgesamt erscheint es nicht ausgeschlossen, dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sogenannten staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß Paragraf 258 Strafgesetzbuch angesehen wird." Ob die Veröffentlichung nur eine Aufforderung zu Selbstschutzmaßnahmen wie Anti-Viren-Programmen und Firewalls darstelle oder wegen damit verbundener Offenlegung gezielter Ermittlungshandlungen als Beitrag zur Strafvereitelung betrachtet werden müsse, sei "unklar und richterlicher Bewertung vorbehalten", so das Gutachten. "Die bislang bestehenden Präzedenzfälle lassen hierbei keine hinreichend sichere Prognose über eine Entscheidung der Rechtsprechung zu."

Der Chaos Computer Club hatte am 8. Oktober 2011 darüber informiert, dass der Staatstrojaner offenbar illegale Funktionen enthält. So sei die Govware in der Lage, Dateien auf dem befallenen Rechner zu manipulieren, Programme nachzuladen und zu starten. Damit könnten gefälschte Beweismittel auf Rechnern hinterlegt werden, erklärten die Hacker. Der Staatstrojaner könne auch auf Mikrofon, Tastatur und Kamera eines Computersystems zugreifen, um den Betroffenen abzuhören. Mit Screenshots könnten Informationen vor der Verschlüsselung abgefangen werden. Das sollen die extrahierten Binärdateien der Schadsoftware belegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2008 gegen den Staatstrojaner für die Onlinedurchsuchung in Nordrhein-Westfalen geurteilt. Danach wurde an einer geänderten Variante der Spionagesoftware gearbeitet, die als "Quellen-TKÜ-Software" jedoch ausschließlich zur Überwachung von VoIP verwendet werden darf.

Trojanerentwicklung wird verstaatlicht

Die Bundesregierung will bei der heutigen Telefonkonferenz der Innenminister von Bund und Ländern auf die Entwicklung von Trojanern durch den Staat drängen. Das kündigte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung an. "Der Bund wird die Software künftig selbst entwickeln", sagte er und erklärte: "Der Bund braucht ein Kompetenz-Zentrum zur Erforschung und Entwicklung solcher Software; zudem benötigt der Bund ein Service-Zentrum, in dem er allen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder gegen Bezahlung Programme für hoheitliche Zwecke anbieten kann." Darauf werde nun hingearbeitet. Der veröffentlichte Staatstrojaner stammt von der hessischen Firma Digitask.

BKA-Präsident Jörg Ziercke hatte während der gestrigen Innenausschuss-Sitzung des Bundestages behauptet, seine Behörde habe keine Kenntnis über den Quellcode des Staatstrojaners.


fanty 24. Okt 2011

So siehst Du das ?, nur eine logistisches Problem das ala Eichman zu lösen ist ?. Das ist...

fanty 22. Okt 2011

Neulich... habe ich einen Beitrag gesehen in dem dargestellt wurde wie sich unsere...

fanty 22. Okt 2011

Na das lass ich mir mal auf der Zunge zergehen... 1. Als IT Experten erkennen wir die...

fanty 22. Okt 2011

Ja, kann ich. Du gehst naiver Weise davon aus das Gesetze in etwa Deinem natürlichem...

Der Kaiser! 22. Okt 2011

Ich habs mal mit PC-BSD probiert. Da ist mir beim starten der Kernel abgestürzt. Linux...

Kommentieren


hep-cat.de / 21. Okt 2011

Bundestrojaner



Anzeige
  1. Fachinformatiker Multimedia (m/w)
    CT Creative Technology GmbH & Co. KG, Nürtingen
  2. Fachexperte (m/w) SAP-Basis
    über Invenimus Personalberatung GmbH, Großraum Leipzig
  3. Software Entwickler (m/w)
    conject AG, Duisburg
  4. Web-Entwickler / Frontend-Entwickler (m/w)
    Affinitas GmbH, Berlin

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Xbox One

    Forza 5 und Halo-Serie von Spielberg kommen für Xbox One

  2. Microsoft

    Xbox One mit neuer Kinect und Blu-ray-Laufwerk

  3. Datennetz

    Bundesweite Störung beim mobilen Internet der Telekom

  4. Heavy Gear Assault

    Mech-Action auf Basis der Unreal Engine 4

  5. Superkondensator

    Neuer Energiespeicher mit kurzer Ladezeit

  6. Ruckus Wireless

    Telefonzellen werden zu Gratis-Hotspots

  7. Engine

    Unity-Basis kostenlos mit Mobile-Werkzeugen

  8. Drosselung

    Ein Drittel aller Filme wird als Video-on-Demand geliehen

  9. Wikileaks

    Wau-Holland-Stiftung kann nur noch die Server bezahlen

  10. Surface Pro im Test

    Microsofts Tablet überzeugt als Notebook



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Electronic Arts: Leitender EA-Entwickler bezeichnet Wii U als "Mist"
Electronic Arts
Leitender EA-Entwickler bezeichnet Wii U als "Mist"

Erst erklärt Electronic Arts, keine Spiele mehr für die Wii U produzieren zu wollen, nun schimpft ein leitender Entwickler über die Konsole. Immerhin: Ein anderer Publisher stärkt Nintendo den Rücken.

  1. Kein Fifa EA entwickelt nicht mehr für die Wii U
  2. Nintendo Smartphone-Apps für die Wii U
  3. Nintendo Großes Update für die Wii U verfügbar

Blackberry Z10 im Langzeittest: Tausche Android gegen Blackberry
Blackberry Z10 im Langzeittest
Tausche Android gegen Blackberry

Mit dem Z10 versucht Blackberry ein Comeback im Smartphone-Markt. Auch Android-Anwendungen lassen sich auf dem Gerät installieren. Golem.de-Autor Tobias Költzsch hat zwei Wochen lang sein Galaxy S3 gegen das Z10 getauscht und im Langzeittest überprüft, wie schwer ein Umstieg ist.

  1. Smartphones Blackberry Q5 im Juli, Blackberry 10.1 wird verteilt
  2. Mobilfunk Fast drei Viertel der Smartphones laufen mit Android
  3. Blackberry-Chef "In fünf Jahren gibt es keine Tablets mehr"

Flying Wild Hog: Der Shadow Warrior kämpft wieder
Flying Wild Hog
Der Shadow Warrior kämpft wieder

Das Original stammt von 3D Realms und aus dem Jahr 1997, nun kündigt das Entwicklerstudio Flying Wild Hog eine Neuinterpretation an, die für Windows-PC und später für Next-Generation-Konsolen erscheinen soll.

  1. Homosexualität in Spielen Bug oder Feature?
  2. Strategiespiel HTML5-Version von Freeciv veröffentlicht
  3. Shadow of the Eternals 1,5 Millionen US-Dollar für vier Stunden langen Auftakt

Zum Artikel