BGH-Urteil

eBay muss nach Hinweis Markenverletzungen abstellen

EBay muss nach Hinweisen von Markeninhabern gegen die Versteigerung von gefälschten Produkten vorgehen. Weitergehende Prüfpflichten treffen eBay aber nicht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.

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Wie weit muss eBay gegen die Versteigerung von Produktfälschungen aktiv werden? Darüber streitet das Onlineauktionshaus mit Markeninhabern schon fast so lange, wie es eBay gibt. In einem Fall, der jetzt vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde, ging es um die Versteigerung von Davidoff-Parfüm, das vom Markeninhaber als Fälschung bezeichnet wurde. In einem Urteil (Az. I ZR 57/09, 17. August 2011) konkretisierte der BGH, welche Pflichten eBay und die Markeninhaber jeweils zu erfüllen haben.

Demnach muss eBay Auktionen von Markenprodukten aus dem Angebot nehmen, wenn die Markeninhaber glaubhaft machen können, dass es sich um Fälschungen handelt. Einen formalen Nachweis dafür, dass es sich um Fälschungen handelt, müssen sie allerdings normalerweise nicht erbringen.

EBay muss zudem, nachdem ein Angebot gelöscht wurde, "Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenverletzungen kommt". Jedoch können die Markeninhaber von eBay nicht verlangen, "jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen".

Die Markeninhaber hatten von eBay weiterhin die Herausgabe von Namen und Anschriften der Anbieter "Gold-Discount-Darmstadt" und "mein_Duft" verlangt, die das gefälschte Parfüm verkaufen wollten. Das Berufungsgericht hatte den Auskunftsanspruch verneint und der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung an.

Der BGH verweist in seiner Begründung auf das L'Oréal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Juli 2011 (Az. C-324/09). Demnach können neutrale Plattformanbieter für sich die Haftungsprivilegierung als Diensteanbieter nach Artikel 14 Absatz 1 der E-Commerce-Richtlinie (RL 2000/31/EG) in Anspruch nehmen.


book 03. Okt 2011

Das war aber schon vorher so. Jetzt hat das BGH es nur bestätigt. Ehrlich gesagt habe...

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