Datenschützer

Social Plugins in Deutschland nicht zulässig

Die Einbindung von Social Plugins in deutsche Webseiten ist nach Ansicht der deutschen Datenschützer nicht zulässig. Nach ihrer Argumentation dürfen gar keine auf US-Servern liegenden Inhalte in deutsche Webseiten eingebunden werden.

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Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat in einem Beschluss zum Datenschutz bei sozialen Netzwerken festgestellt, dass die "direkte Einbindung von Social Plugins beispielsweise von Facebook, Google+, Twitter und anderen Plattformbetreibern in die Webseiten deutscher Anbieter ohne hinreichende Information der Internetnutzenden und ohne Einräumung eines Wahlrechtes" gegen die hiesigen Datenschutzgesetze verstößt.

Übermittlung von IP-Adressen

Dabei geht es den Datenschützern vor allem um die Übermittlung von Nutzerdaten in die USA, sofern diese bereits durch den Besuch einer Webseite ausgelöst wird. Und dazu zählt nach Ansicht der Datenschützer schon die Übermittlung der IP-Adresse des Nutzers, die immer dann übermittelt wird, wenn dessen Browser einen Server kontaktiert, schließlich basiert sämtliche Kommunikation im Internet auf IP-Adressen. Dieser Logik folgend, dürfen ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis eines Nutzers keinerlei Inhalte eingebunden werden, die möglicherweise von Servern außerhalb der EU geladen werden. Das betrifft nicht nur Social Plugins, sondern auch Bilder oder Videos von Youtube. Schließlich muss immer damit gerechnet werden, dass der Browser des Nutzers eine Anfrage an einen solchen Server schickt und dabei dessen IP-Adresse und gegebenenfalls ein Cookie übermittelt.

Bußgelder wegen Facebooks Like-Button und Fanpages

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein sieht sich dadurch in seinem Vorgehen gegen Facebooks Like-Button und Fanseiten bestätigt und will weiterhin gegen deren Nutzung vorgehen. Dialogbereitschaft zu signalisieren allein reiche nicht, Facebook müsse auch Änderungen an seinen Systemen durchführen, sagte Thilo Weichert vom ULD.

Der Auftritt von Richard Allan, der Facebook gegen europäische Regierungen vertritt, im Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags in Kiel kann Weichert nicht besänftigen, er hält daran fest, im Oktober 2011 Verwaltungsverfahren wegen der Nutzung des Like-Buttons und des Betriebs von Fanpages bei Facebook einzuleiten.

Fanpages und Like-Button

Wer eine Fanpage bei Facebook einrichtet oder einen Like-Button auf seiner Website einbaut, ist nach Ansicht von Weichert auch für die damit einhergehende Datenverarbeitung verantwortlich: "Solange Facebook nicht nachweisen kann, für welche Zwecke es welche Nutzungsdaten in den USA verarbeitet, können Seitenanbieter in Deutschland die Weitergabe dieser Daten nicht rechtlich verantworten", sagte Weichert.

Facebook wies die Kritik zurück: Die Administratoren der Fanpages hätten keine Kontrolle darüber, welche Daten vom Insights Tool gesammelt werden und auch keinen Zugang zu Daten, die einzelnen Personen zugeordnet werden können. Betreiber der Seiten sei Facebook und das Unternehmen halte sich an das Datenschutzgesetz in Irland, wo Facebook seinen Europasitz hat. Administratoren der Fanpages erhalten ausschließlich aggregierte Statistiken, die keine persönlichen identifizierbaren Informationen enthalten.

Was den Like-Button angeht, so beteuert Facebook, "keine 'pseudonymen' Profile von Nicht-Facebook-Nutzern" anzulegen. Es würden lediglich Informationen wie Datum, Zeit, URL und Browsertyp für eine Zeit von 90 Tagen aufgezeichnet. Dabei würden IP-Adressen verortet und, sofern der Besucher aus Deutschland kommt, vor der Speicherung gekürzt.

Wenn ein bei Facebook angemeldeter Nutzer eine Seite mit einem Like-Button besucht, zeichnet Facebook nur dann die komplette IP-Adresse auf, wenn der Nutzer den Like-Button anklickt. Dieses Vorgehen stehe dann aber im Einklang mit dem zwischen Facebook und dem angemeldeten Nutzer geschlossenen Vertrag, erklärte Facebook.

Datenschützer Weichert sieht das anders: "Die von Facebook behaupteten Einwilligungen von Facebook-Mitgliedern in die Erstellung von Profilen genügen nicht dem deutschen und europäischen Recht. Voraussetzung für einen datenschutzkonformen Einsatz von Facebook sind eine klare Information der Nutzenden und deren Wahlmöglichkeit."

Und so bleibt Weichert bei seiner Drohung: "Die Dialogbereitschaft von Facebook wie auch von Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein entbindet die Verantwortlichen nicht von der Beachtung des Datenschutzrechtes. Im Interesse einer schnellen und verbindlichen Klärung der Rechtslage wird das ULD - wie angekündigt - ausgewählte öffentliche und private Anbieter in Schleswig-Holstein im Oktober zu Stellungnahmen auffordern und Verwaltungsverfahren einleiten."

Dabei gehe es ihm um die Verwirklichung des Datenschutzes, nicht um Wettbewerbsverzerrungen oder das Drangsalieren kleiner Betreiber, sagte der Datenschützer.


Lokster2k 05. Okt 2011

Ich hoffe das trifft auf >alle< zukünftigen Posts von mir zu... klingt wie "mimimi...

Lokster2k 05. Okt 2011

...die über das Thema grad so richtig abkotzen sind sicherlich Webadmins und riechen mal...

Lokster2k 05. Okt 2011

Es soll ja auch niemand gezwungen werden, deine datenschutzrechtlichen Vorlieben...

GodsBoss 04. Okt 2011

Das von dir angesprochene Problem und AJAX haben nicht wirklich viel miteinander zu tun...

GodsBoss 04. Okt 2011

Hat Akamai keine Server in Deutschland?

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Phrixos-IT SEO Hard- Software PC-Probleme Internet / 01. Okt 2011

Deutsche Datenschützer erinnern an Rumpelstielzchen

Pottblog / 01. Okt 2011

Links anne Ruhr (01.10.2011)



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