Cybercrime-Konvention

Antirassismus-Abkommen fürs Internet tritt in Kraft

Am Samstag tritt das Zusatzprotokoll zur Cybercrime-Konvention des Europarats über Onlinerassismus in Kraft. Die Unterzeichner müssen dann die Verbreitung fremdenfeindlicher Propaganda über Computersysteme unter Strafe stellen.

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Am Samstag tritt das Zusatzprotokoll zur Cybercrime-Konvention des Europarats über die Kriminalisierung von "mittels Computersystemen begangenen Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art" in Deutschland in Kraft. Es verpflichtet die Unterzeichner, die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher "Propaganda" über Computersysteme grundsätzlich unter Strafe zu stellen. Das eigentliche Abkommen - mit vollem Namen "Übereinkommen über Computerkriminalität" - wurde bereits Ende 2001 vom Europarat beschlossen.

Nach dem Text des Zusatzprotokolls sollen als "rassistisches und fremdenfeindliches Material" alle Inhalte einzustufen sein, "die Hass, Diskriminierung oder Gewalt aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, der nationalen oder ethnischen Herkunft oder der Religion, wenn Letztere für eines dieser Merkmale vorgeschoben wird, gegen eine Person oder eine Personengruppe befürwortet oder fördert oder dazu aufstachelt."

Ebenfalls vom Zusatzprotokoll erfasst sind "rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Drohung", "Beleidigung" und die "Leugnung, grobe Verharmlosung, Billigung oder Rechtfertigung von Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit" sowie die Beihilfe oder die Anstiftung zu solchen Taten.

Das Zusatzprotokoll wurde Anfang 2003 verabschiedet. Im eigentlichen Abkommenstext sind die Punkte Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wegen Vorbehalten einzelner Europaratsmitglieder ausgespart worden. Deutschland gehört zusammen mit den Niederlanden, Finnland und Montenegro zu den Staaten, die sich bisher mit am längsten Zeit für die Ratifizierung des Zusatzprotokolls gelassen haben. Das Gesetz zum Zusatzprotokoll wurde am 16. März vom Bundestag verabschiedet und am 10. Juni hat Deutschland die Ratifizierungsurkunde zum Protokoll hinterlegt. Die Veröffentlichung des Rechtsakts im Bundesgesetzblatt erfolgte am 16. August.


GodsBoss 03. Okt 2011

Vielleicht solltest du mal nachdenken, ob dieses angeblich "Anatomisch Interessante...

nero negro 03. Okt 2011

Das sollte eine Übertreibung sein. Vielleicht hätte ich smilies benutzen sollen, damit...

__destruct() 02. Okt 2011

Domain != Server Dann sucht man sich halt eine andere Domainendung, für die eine...

jtsn 02. Okt 2011

Mehr gibt es zum Thema selbst gibt es nicht zu sagen. Aber vielleicht sollte man in einem...

Fizze 01. Okt 2011

Die machen munter weiter, nach ihren sozialdarwinistischen Gesetzen. Alles, was auf U.S...

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