Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Klage gegen Mobilfunker wegen illegaler Datensammlung

Datenschützer wollen Geldbußen von 300.000 Euro gegen die deutschen Mobilfunkbetreiber, BT und M-Net durchsetzen. Die Firmen sammelten weit mehr Daten, als zu Anrechnungszwecken nötig und hielten diese zu lange vor.

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat wegen illegaler Datensammlung Anzeige gegen E-Plus, Telefónica, Deutsche Telekom und Vodafone sowie gegen M-Net und BT erstattet. Die Datenschützer werfen den Telekommunikationsunternehmen vor, unter Verstoß gegen Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes bis zu sechs Monate lang die Anrufannahme zu protokollieren, obwohl dies in aller Regel nicht kostenpflichtig ist. Ziel ist die Verhängung von Geldbußen bis zu 300.000 Euro.

Ein Leitfaden zum Datenzugriff der Generalstaatsanwaltschaft München war im Juni 2011 auszugsweise im Internet veröffentlicht worden. Danach speichern die Unternehmen umfangreiche Nutzerdaten weit länger als erlaubt. Es werde erfasst, wer aus welcher Funkzelle wie lange mit wem telefoniert, hieß es. Diese Verkehrsdaten blieben vollständig verfügbar. Nur die Telefónica lösche die meisten dieser Daten nach sieben Tagen.

M-Net hat sich gegen die Vorwürfe verteidigt: Bereits am ersten Tag nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 habe das Unternehmen mit der Datenlöschung begonnen. "Verkehrsdaten wurden und werden entsprechend den gesetzlich vorgegebenen und mit dem Kunden vereinbarten Regelungen daher fortlaufend gelöscht. Da sich die Speicherpraxis der M-net somit ausnahmslos nach den gesetzlichen Bestimmungen gestaltet, sind die aktuellen Vorwürfe einer unrechtmäßigen Vorratsdatenspeicherung unsererseits keineswegs nachvollziehbar."

Bei Internetzugangsdiensten auf Flatrate-Basis würden bei M-Net die IP-Adresse sowie Beginn und Ende ihrer Zuteilung nach Datum und Uhrzeit für die Dauer von drei Tagen nach Beendigung der Verbindung gespeichert. "Die Speicherung erfolgt ausschließlich, um den ordnungsgemäßen Betrieb unserer Zugangsdienste sicherzustellen und auch nur in dem Umfang, wie es für die Erkennung von Angriffen, Angriffsversuchen und Sicherheitsverletzungen und gegebenenfalls deren Rückverfolgung erforderlich ist", erklärte das Unternehmen. Verkehrsdaten bei Sprachverbindungen würden nur so lange vorgehalten, wie sie zu Abrechnungszwecken mit den Kunden oder den Carrierpartnern benötigt würden. Eine darüber hinausgehende Speicherpraxis gebe es nicht, erklärte der Netzbetreiber für Unternehmen.


GodsBoss 22. Sep 2011

Trotzdem können auch alle Unternehmen zusammen nicht einfach die Preise erhöhen und...

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