Datenschützer
Geldbuße wegen Facebooks Like-Button
Facebooks Like-Button und auch Fanseiten bei Facebook verstoßen gegen deutsches Datenschutzrecht, sagt Datenschützer Thilo Weichert. Er droht Webseitenbetreibern mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro.
Der Landesdatenschützer Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert, ruft alle Regierungsstellen und Webseitenbetreiber auf, ihre Facebook-Aktivitäten einzustellen. Fanpages bei Facebook sollen gelöscht und Social-Plugins wie der Like-Button von den Webseiten entfernt werden.
"Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse" kommt das Büro von Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) "zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundesdatenschutzgesetz beziehungsweise das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sogenannte Reichweitenanalyse."
Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt habe, der müsse davon ausgehen, von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt zu werden. Dies verstoße gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Die betroffenen Nutzer würden nicht hinreichend informiert und es werde ihnen kein Wahlrecht zugestanden. Die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügten nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen, sagte Weichert.
Der Datenschützer fordert "von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen." Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, drohen die Datenschützer mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro.
Weichert sagte Golem.de: "Wir sind nicht ansatzweise in der Lage, das bei allen Webseitenbetreibern durchzusetzen. Darum setzen wir Prioritäten auf große Betreiber wie die Beate Uhse AG oder die Staatskanzlei."
Thorsten Fürter, der medienpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, sagte, dass Bußgelder für private Facebook-Fanpages der falsche Weg seien. Die Forderung sei aber richtig, "im Hinblick auf alle öffentlichen Betreiber solcher Seiten."
Nachtrag vom 19. August 2011, 18:12 Uhr
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke rät, den Facebook-Gefällt-mir-Button technisch rechtswirksam einzubinden. "Die einzig mögliche Einbindung sieht derzeit wohl so aus, dass der Gefällt-mir-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite eingebunden wird. Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen." Eine solche technische Einbindung führe dazu, dass der Nutzer die Übertragung der Daten bewusst selbst aktiviert und die dazugehörige Datenschutzbestimmung zur Kenntnis nimmt.






...nein, denn auch an der .com Domainendung kann man erkennen, dass man sich >nicht...
Ghostery ;) Mit Ad Block geht das aber auch, zumindest bei Facebook Plugins.
+1 ;)
Danke! Diese differenzierte Betrachtung wird zwar viele "Meinungsträger" überfordern...
Und genau da fängt der Spaß doch schon an, willkommen in der juristischen Grauzone. Was...
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