KJM

Erster Online-Jugendschutzfilter vor staatlicher Anerkennung

Die Spielebranche kann auf baldige Rechtssicherheit für Onlineinhalte mit Jugendschutzrisiken hoffen: Ein Filter für problematische Angebote steht vor der Zertifizierung durch die KJM.

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"Die KJM wird das Jusprog-Jugendschutzprogramm anerkennen, wenn das Konzept in den nächsten sechs Monaten auch faktisch umgesetzt wird", sagte Wolf-Dieter Ring, der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) nach einer Sitzung am 10. August 2011. Das bedeutet: Die für den Jugendschutz im Internet zuständige KJM steht kurz davor, erstmals eine Filtersoftware - eben das Jugendschutzprogramm des Jusprog - offiziell zu zertifizieren. Beispielsweise könnten Eltern mit dem kostenlos in einer Betaversion erhältlichen Programm dafür sorgen, dass ihre Sprösslinge keinen Zugriff auf Pornoseiten bekommen oder von Browsergames mit zu gewalthaltigen Inhalten ausgesperrt bleiben.

Die Software stammt von einem Hamburger Verein namens Jusprog e.V., hinter dem Unternehmen wie Electronic Arts, Freenet, Beate Uhse und Bild.de stehen. Die Unterstützer erhoffen sich durch eine offiziell anerkannte Software, dass ihre Angebote den Anforderungen des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) entsprechen, und sie Rechtssicherheit gewinnen.

Die Spielebranche sieht die wahrscheinliche Anerkennung des Jugendschutzprogramms durchweg positiv. "Das Jugendschutzprogramm ist eine gute Unterstützung für Eltern, ihre Kinder vor problematischen Online-Inhalten zu schützen", sagte Felix Falk, Geschäftsführer der USK. "Die Anerkennung gleicht für uns erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern aus. Hier wurde ein mutiger Schritt von der Politik vollzogen", lobte Heiko Hubertz, der stellvertretende Vorsitzende des G.A.M.E.-Bundesverbandes und Chef des Browserspielanbieters Bigpoint.

Das Jugendschutzprogramm verwendet eine Datenbank, in der für Kinder und Jugendliche potenziell problematische Angebote hinterlegt sind. Betreiber können ihre Inhalte so aufbereiten, dass sie auch ohne weitere technische Barrieren - etwa eine Abfrage der Personalausweisnummer - ganz nach den Einstellungen der Software auf dem Bildschirm des Nutzers auftauchen, oder eben nicht.


Zifnab 12. Aug 2011

Da hast du natürlich recht aber wenn etwas eine Staatliche Erkennung bekommt, sollte alle...

Captain 11. Aug 2011

weil ja auch Erwachsenen geschützt werden müssen, siehe Spiele...

Astorek 11. Aug 2011

Hier finde ich es fast schon ironisch, da gerade die USA ziemlich prüde im Umgang mit...

bugmenot 11. Aug 2011

https://plus.google.com/107223467325602754395/posts/ATsMsduViiL

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