Acta

Rechtsgutachten rät EU-Parlament zur Vorsicht

Das EU-Parlament sollte dem Antipiraterie-Abkommen Acta in seiner vorliegenden Fassung nicht zustimmen. Zu dieser Empfehlung kommt ein im Auftrag des Außenwirtschaftsausschusses des Parlaments an der Universität Maastricht erstelltes Rechtsgutachten.

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Wie schon während seiner Entstehung sorgt das Antipiraterie-Abkommen Acta auch nach seiner Verabschiedung weiter für Diskussionen. Die EU-Kommission plant eine zügige Umsetzung von Acta in der EU. Der Rat hat bereits seine Zustimmung signalisiert, nun müssen noch das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten mitziehen. Doch dabei könnte es zu Verzögerungen kommen. Ein aktuelles Rechtsgutachten (PDF) von Wissenschaftlern der Maastrichter Universität kommt nämlich zu der Empfehlung, das Parlament solle dem Abkommen in seiner vorliegenden Fassung nicht ohne weiteres zustimmen.

Eine "bedingungslose Zustimmung wäre eine unangemessene Reaktion des Europäischen Parlaments angesichts der Probleme, die im Text des Acta-Abkommens [...] identifiziert worden sind", heißt es dazu wörtlich im Gutachten.

Stattdessen sollten die Parlamentarier ihre Zustimmung von Änderungen und Ergänzungen am Vertragstext abhängig machen, empfehlen die Wissenschaftler. Das betrifft unter anderem den vorgesehenen Umgang mit Waren im Transit, die ganz oder in Teilen Patentschutz in Unterzeichnerstaaten genießen. Stattdessen sollten sich Zollmaßnahmen an der Grenze auf Produktfälschungen von Markenprodukten beschränken.

Besonders kritischen EU-Abgeordneten, die darauf bestehen, dass das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) in vollem Umfang mit dem EU-Rechtsrahmen ("acquis communautaire") vereinbar ist, raten die Gutachter ebenfalls von einer Zustimmung ab. Ihrer Auffassung nach sind die Acta-Bestimmungen zu Grenzmaßnahmen und zu Schadensersatzfestlegungen bei Rechtsverletzungen nicht so umsetzbar, dass sie vollumfänglich dem Acquis entsprechen würden.

Ein besonders kritischer Punkt ist die von der Kommission vorgesehene Einführung neuer strafrechtlicher Bestimmungen zur Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum durch die EU-Mitgliedstaaten. Auf diese Weise will die Kommission erreichen, dass Acta ohne Harmonisierung des Strafrechts in der EU umgesetzt werden kann. Hierzu raten die Wissenschaftler dem EU-Parlament, ihre Zustimmung daran zu binden, dass sich die Mitgliedstaaten verpflichten, "dass die Schutzmaßnahmen und die Grenzen, die das Parlament bei dem zurückliegenden Versuch, die strafrechtliche Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum zu harmonisieren, festgelegt hatte, beachtet werden."

Schließlich werfen die Gutachter die Frage nach dem grundsätzlichen Sinn des Acta-Abkommens auf: "Dieser Studie fällt es schwer, im Vergleich zum bereits existierenden internationalen Rahmenwerk irgendwelche signifikanten Vorteile aufzuzeigen, die das Acta-Abkommen für die EU-Bürger bringt." Zur Begründung verweisen die Autoren unter anderem darauf, dass mit China, Indien und Brasilien "wesentliche Quellen des Wettbewerbs und von Rechtsverletzungen nicht am Abkommen beteiligt sind".


vukoxx 21. Jul 2011

die verzögerung gibts auch nur wenn sich im eu-parlament jmd die zeit nimmt das pdf...

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