BGH

EuGH soll Urheberabgaben für Drucker und PCs klarstellen

Im Streit zwischen der VG Wort und Geräteherstellern über die Rechtmäßigkeit von Kopiergeräteabgaben auf PCs und Drucker hat der Bundesgerichtshof heute den Europäischen Gerichtshof angerufen. Bis zu dessen Entscheidung sind vier anhängige Verfahren ausgesetzt.

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Die Verwertungsgesellschaft Wort hat sich beim Bundesgerichtshof (BGH) nicht mit der Forderung durchsetzen können, auf von 2001 bis 2007 vertriebene PCs und Drucker Urheberabgaben erheben zu dürfen. Der BGH hat stattdessen die vier anhängigen Verfahren in dieser Sache ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen (Beschlüsse vom 21.7.2011, Az. I ZR 162/10, I ZR 30/11, I ZR 28/11 und I ZR 29/11). Der BGH will vom EuGH wissen, wie die einschlägige EU-Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG im Hinblick auf die Abgabenerhebung auszulegen ist.

Die Forderungen der VG Wort belaufen sich allein für Drucker auf mehr als 900 Millionen Euro.

Da sich die BGH-Richter nicht sicher sind, wie der Wortlaut der Urheberrechtsrichtlinie europarechtskonform auszulegen ist, baten sie nun den EuGH um Klärung. Insbesondere wollen sie wissen, ob PCs und Drucker abgabenpflichtig sein sollen, wenn sie ohne Scanner zum Einsatz kommen. Sollte das der Fall sein, stellt sich für den BGH zudem die Frage, ob auch dann Geräteabgaben anfallen, "wenn die Rechtsinhaber einer Vervielfältigung ihrer Werke ausdrücklich oder konkludent zugestimmt haben". Das würde beispielsweise auf CC-lizenzierte Sprachwerke und eventuell sogar auf alle ohne Kopier- und Druckschutz im Internet veröffentlichten Sprachwerke zutreffen.

Der Industrieverband Bitkom begrüßte in einer Pressemitteilung die BGH-Entscheidung. Volker Smid vom Bitkom-Präsidium sagte: "Mit der Entscheidung können wir leben. Wir sind optimistisch, dass der EuGH zu dem Ergebnis gelangt, dass Drucker und PCs nicht dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen mittels fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorzunehmen."

Seit mehreren Jahren versucht die Verwertungsgesellschaft Wort, von großen Geräteherstellern, Händlern und Importeuren Urheberabgaben für Geräte wie Drucker und PCs zu kassieren, die vor 2008 in Verkehr gebracht wurden. Zur Begründung argumentiert die Verwertungsgesellschaft, dass die Geräte in erheblichem Umfang zur Anfertigung von Kopien urheberrechtlich geschützter Texte genutzt würden. Und in diesem Fall sieht die Urheberrechtsrichtlinie vor, dass den Autoren für die Vervielfältigungen ihrer Werke ein "gerechter Ausgleich" zusteht. Dazu sammeln die Verwertungsgesellschaften Geräteabgaben ein und verteilen sie an ihre Mitglieder.

Umstritten ist, auf welche Geräte die Abgaben zu entrichten sein sollen. Während die VG Wort Abgaben auch auf PCs und Drucker kassieren will, vertritt die Gegenseite die Auffassung, nur Scanner seien als Kopiergeräte abgabenpflichtig. Dem hatte sich der Bundesgerichtshof in Urteilen in den Jahren 2007 und 2008 auch angeschlossen. Daraufhin hatte die VG Wort erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verwarf die BGH-Urteile und wies den BGH an, die Rechts- und Sachlage erneut zu prüfen.

PCs und Drucker, die nach dem 1. Januar 2008 verkauft wurden, sind von dem Streit nicht betroffen. Für diese gilt eine gesetzliche Abgabenpflicht.


Dragos 22. Jul 2011

nö aber in 5 monaten und 3 tagen

SoniX 21. Jul 2011

Danke Habs auch auf Wikipedia nachgelesen. Am interessantesten fand ich da den Satz...

Anarcho_Kommunist 21. Jul 2011

Hm wir müssen also für PCs Kopiergebühren zahlen, aber wenn wir dann mal was kopieren z...

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