Anhörung

Google-Aufsichtsratschef muss vor US-Senat aussagen

Eric Schmidt muss vor dem US-Senat erscheinen, wo er zu Wettbewerbverstößen befragt wird. Google hatte versucht, sein Erscheinen zu verhindern.

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Eric Schmidt, Aufsichtsratschef bei Google, wird vor einem Wettbewerbsausschuss des US-Senats aussagen. Das berichtete die Verbraucherschutzorganisation Consumer Watchdog. Laut einem Bericht des Wall Street Journal habe Google versucht, die Befragung des Topmanagers zu verhindern. Doch Senatoren hätten gedroht, dann mit einer Vorladung sein Erscheinen zu erzwingen.

Der Senator des Bundesstaats Wisconsin, Herbert Kohl, von der Demokratischen Partei erklärte: "Wir freuen uns auf die Teilnahme von Eric Schmidt an unserer Anhörung des Wettbewerbsunterausschusses im September". "Dies wird uns eine wirklich informative und gründliche öffentliche Anhörung ermöglichen." Ein Termin für die Anhörung steht noch nicht fest. Kohl leitet den Wettbewerbsunterausschuss.

Die US-Wettbewerbsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) hat eine Wettbewerbsuntersuchung gegen Google begonnen. Dem Internetkonzern wird Missbrauch seiner Vormachtstellung auf dem Suchmaschinenmarkt vorgeworfen.

Die Untersuchung könnte über ein Jahr dauern. Ob es wirklich zu Sanktionen gegen Google kommt, ist unklar. Die FTC durchleuchtet seit Monaten die Geschäftspraktiken Googles und hat sich an mehrere IT-Unternehmen gewandt. Vertreter der Rechtsabteilung des Internetkonzerns trafen sich mehrfach mit der FTC.

Google könnte von der FTC vorgeworfen werden, dass der Konzern seine Vormachtstellung bei Suchmaschinen missbraucht, um eine führende Position mit anderen Produkten zu erreichen.

In der Europäischen Union läuft bereits seit November 2010 eine Kartellbeschwerde gegen Google, in die sich Microsoft im März 2011 einschaltete.


DER GORF 11. Jul 2011

Ich wollte an dieser Stelle nur mal das "Argument" oder den Streitpunkt mit den 2-3 sich...

Trollversteher 11. Jul 2011

Ja, und die haben dafür ordentlich eins drüber bekommen, es wurde sogar zeitweise mit...

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