Acta

EU-Kommission stimmt Antipiraterie-Abkommen zu

Die EU-Kommission hat dem internationalen Antipiraterieabkommen Acta ihre Zustimmung erteilt und will das Strafrecht 'durch die Hintertür' harmonisieren. Nun müssen noch der EU-Ministerrat, das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten ihr Einverständnis erklären.

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Drei Jahre lang wurde unter weitestgehendem Ausschluss von Parlamenten und Öffentlichkeit, aber mit reger Beteiligung von Lobbygruppen aus der Industrie, über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) verhandelt. Stellvertretend für die EU-Mitgliedsstaaten hat die EU-Kommission die Forderungen der Europäer in die Verhandlungen eingebracht. Das Abkommen wurde Ende 2010 von den Verhandlungsparteien verabschiedet. Jetzt hat die EU-Kommission das Abkommen abgenickt und dem EU-Ministerrat zur Zustimmung vorgelegt.

In der Beschlussvorlage für den Rat vertritt die Kommission erneut ihre Auffassung, dass das Acta-Abkommen keine Änderungen am geltenden EU-Recht erfordert. Genau das wurde aber in der Vergangenheit von kritischen Juristen und anderen Fachleuten für Fragen des geistigen Eigentums immer wieder in Zweifel gezogen. Unter anderem enthält das Acta-Abkommen strafrechtliche Bestimmungen und Forderungen nach gesetzlich verankerten Entschädigungszahlungen, die so nicht im EU-Recht vorgesehen sind.

Zur Legitimation der Einführung harmonisierter Strafrechtsbestimmungen verweist die Kommission in ihrer Vorlage für den Rat auf Artikel 83 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Demzufolge ist die Harmonisierung von Strafrechtsbestimmungen per Richtlinie zulässig, wenn das "unerlässlich für die wirksame Durchführung der Politik der Union auf einem Gebiet, auf dem Harmonisierungsmaßnahmen erfolgt sind" ist. Alternativ können die Mitgliedsstaaten ihre nationalen Rechtsvorschriften ändern, um die Acta-Vorgaben umzusetzen.

Das ist der Weg, den die Kommission gehen will, da sich durch diese De-facto-Harmonisierung von Strafrechtsbestimmungen der formale Weg der EU-Gesetzgebung vermeiden lässt. Dazu heißt es in der Vorlage für den Rat: "Die Kommission hält dies für angemessen, weil bei der Aushandlung des ACTA nie die Absicht verfolgt wurde, in Bezug auf die strafrechtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums das bestehende EU-Recht zu ändern oder die EU-Rechtsvorschriften anzugleichen." Stattdessen ist nun geplant, das nationale Recht in allen EU-Staaten ändern zu lassen.

Nach dem Ministerrat müssen ebenfalls noch das EU-Parlament und die einzelnen Mitgliedsstaaten dem Abkommen zustimmen. Das Parlament hatte bereits im November 2010 eine Entschließung verabschiedet, in der die erzielten Verhandlungsergebnisse überwiegend begrüßt wurden. Trotzdem gibt es Vorbehalte in einigen Punkten, wie das Parlament während der laufenden Acta-Verhandlungen immer wieder deutlich gemacht hatte.

Das Vorgehen der Kommission, das Strafrecht in der EU quasi 'durch die Hintertür' harmonisieren zu wollen, dürfte vielen Parlamentariern nicht schmecken. Da auf diese Weise letztlich Mitbestimmungsrechte des Parlaments bei der Ausgestaltung internationaler Abkommen beschnitten werden, dürften zumindest einige Parlamentarier den Gang vor den Europäischen Gerichtshof in Betracht ziehen.

Welche Position die einzelnen Mitgliedsstaaten einnehmen werden, ist noch offen. Das wird unter anderem davon abhängen, ob das jeweilige nationale Parlament zustimmen muss, oder nicht. Die Ablehnung des Acta-Abkommens durch ein einziges EU-Land würde möglicherweise das gesamte Abkommen, mindestens aber die Pläne der EU-Kommission infrage stellen.


g3p0wn3tes_0pfa 04. Jul 2011

... interessiert die Herren in Karlsruhe aber nicht - jedes neue Gesetz in dieser...

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