Und ewig grüßen die Winklevosse
Gerade haben sie von einen Rechtsstreit mit Facebook gelassen, da kündigen die ehemaligen Partner von Mark Zuckerberg die nächste Klage an: Die Winklevoss-Brüder und Divya Narendra wollen vor Gericht prüfen lassen, ob Facebook bei der außergerichtlichen Einigung 2008 Informationen vorenthalten hat.
Die Brüder Tyler und Cameron Winklevoss und Divya Narendra haben angekündigt, erneut gegen Facebook vor Gericht zu ziehen, berichtet das Wall Street Journal. Sie wollen gerichtlich prüfen lassen, ob ihnen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg im Vorfeld einer außergerichtlichen Einigung im Jahr 2008 absichtlich oder versehentlich Beweismaterial vorenthalten hat.
ConnectU und Facebook
Der Streit dreht sich um den Anfang von Facebook, der auch Thema des Films The Social Network aus dem Jahr 2010 ist: Die Winklevoss-Zwillinge und Narendra werfen Zuckerberg vor, ihre Idee, eine Onlinekontaktbörse für Harvard-Studenten einzurichten, gestohlen zu haben. Die drei hatten Zuckerberg engagiert, um das Angebot namens ConnectU zu programmieren. Zuckerberg jedoch habe den von ihm geschriebenen Code und das Geschäftsmodell dazu genutzt, Facebook zu gründen.
Paul Ceglia, ein anderer ehemaliger Geschäftspartner, der ebenfalls einen Rechtsstreit um Facebook mit Zuckerberg führt, hatte Teile seiner Korrespondenz mit Zuckerberg vorgelegt. Zuckerberg soll darin geschrieben haben, dass einige seiner Kommilitonen in Harvard an einem ähnlichen Projekt wie Ceglia und er arbeiteten. Zuckerberg riet zur Eile und versprach, die anderen derweil aufzuhalten. Narendra und die Winklevoss-Brüder sind der Meinung, dass sie bei den Verhandlungen mit Facebook besser abgeschnitten hätten, wenn diese Korrespondenz vorgelegen hätte.
Facebook zahlte
2008 einigten sich die beiden Parteien außergerichtlich. Facebook zahlte eine Abfindung in Höhe von 65 Millionen US-Dollar an die drei Kläger - 20 Millionen in bar und 45 Millionen in Aktien. Das Aktienpaket soll inzwischen mehr als das Doppelte wert sein.
Die drei akzeptierten zunächst. Später behaupteten die Winklevoss-Zwillinge jedoch, Facebook habe den Wert des Unternehmens heruntergespielt. Ihnen stehe deshalb eine höhere Abfindung zu. Ein Berufungsgericht in San Francisco hatte diesen Einspruch im April 2011 zurückgewiesen. Die drei erwogen zunächst einen Einspruch. Sie hatten jedoch gerade bekanntgegeben, davon abzusehen.






Falsch. Du sprichst vom sogenannten "deaktivieren" des Accounts, wobei Facebook alle...
Es gibt in dem Umfeld echt Leute die sind noch unsympatischer als der Zuckerberg.
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