AVM versus Cybits

GPL soll keine Rolle spielen

In Rechtsstreit zwischen AVM und Cybits soll es nicht um GPL-Software gehen. So argumentierte der Fritzbox-Hersteller vor dem Landesgericht in Berlin. Tatsächlich verändere Cybits mit seiner Software "Surf-Sitter DSL" proprietäre Bestandteile der Fritzbox-Firmware.

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Auf einer Anhörung vor dem Landesgericht Berlin sollte erörtert werden, ob sich AVM mit seiner Verfügungsklage gegen den Softwarehersteller Cybits durchsetzen kann. Außerdem soll das Gericht entscheiden, ob Harald Welte als Streithelfer auch bei der Hauptsachverhandlung zugelassen werden soll. Welte will sich als Besitzer der Urheberrechte des Kernel-Moduls Iptables für die Einhaltung der GPL einsetzen. Laut Welte und der FSFE verstößt AVM gegen die Copyleft-Lizenz, in der es Cybits verbiete, die Firmware insbesondere der Fritz!Box Fon zu verändern, die auch den Linux-Kernel einsetzt.

Surf-Sitter entfernt Treiber mit Rmmod

Laut AVM werden bei der Installation der Surf-Sitter-Software fünf Dateien verändert, die allesamt nicht unter der GPL stehen. Laut AVM stehen die fraglichen Softwarekomponenten alle unter einer proprietären Lizenz und deren Modifizierung führe zu Fehlfunktionen der Fritzbox. Es handele sich dabei auch um Treiber, die bei der Installation der Cybit-Software entfernt werden, so die Anwälte von AVM. Auch das Deaktivieren eines Kernel-Treibers stelle eine Modifizierung der Firmware dar. Selbst das Laden von Komponenten in den Arbeitsspeicher bezeichnete AVM als unerlaubte Vervielfältigung.

Cybits hingegen behauptet, die fraglichen Komponenten werden nicht angetastet, sondern lediglich deaktiviert. Außerdem bestehe die ursprüngliche Firmware aus verschiedenen Komponenten, deren Modifizierung nicht einer zustimmungsbedürftigen Handlung nach § 69c des Urheberrechtsgesetzes unterliege. Zudem habe der Anwender mit dem Kauf der Fritzbox auch eine entsprechende Lizenz erhalten, die die Modifikation der Firmware zulasse.

Streitpunkt Sourcecode

Die Frage von Till Jaeger, Anwalt des Streithelfers Harald Welte, ob AVM die Firmware als Sammelwerke betrachte, bejahte AVM, auch auf die Gefahr hin, dass die gesamte Firmware vom Gericht als GPL-Software eingestuft werde. Auf die Gefahr wies das Gericht ausdrücklich hin.

AVM beschuldigt Cybits auch der Verletzung des Markenrechts, denn die neue Firmware deaktiviere einige Funktionen der Fritzbox, etwa T-Home Entertain, und führt somit zur Verschlechterung des Geräts. Auch hier brachte Cybits an, der Kunde habe mit dem Erwerb der Fritzbox auch das Recht erhalten, die Firmware neu aufzuspielen. Anwalt Jaeger bezeichnete die Fritzbox als kleinen Computer, auf dem der Anwender ein beliebiges Betriebssystem installieren können sollte.

Während AVM sich vor Gericht überrascht zeigte, dass das Unternehmen auch gegen die GPL verstoßen haben soll, wiederholte Weltes Anwalt, dass der von dem Unternehmen bereitgestellte Sourcecode nicht vom Anwender modifiziert und wieder problemlos genutzt werden könne. Damit unterminiere AVM bewusst die GPL.

Das Gericht hat in der Anhörung angedeutet, dass es die Fritzbox als Computer einstuft. Auch dass Cybits kein Interesse daran habe, die Fritzbox mit seiner modifizierten Firmware zu verbreiten, merkte das Gericht an.

In eilig eingereichten Schriftsätzen hat AVM die proprietären Teile der Firmware genannt, die zu den angeblichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht führen. Weder das Gericht noch die Anwälte von Cybits oder Welte hatten bislang Gelegenheit, die Schriftsätze zu lesen, und sollen noch Stellung dazu beziehen können. Danach wird das Gericht entscheiden, ob eine weitere Beweisaufnahme nötig ist und gegebenenfalls ein Urteil fällen. Die nächste Entscheidung wird vermutlich erst im August 2011 fallen.


Atalanttore 21. Jun 2011

So bis vor 7 Jahren war es mal proprietär. Siehe: http://www.heise.de/newsticker/meldung...

a.spengler 21. Jun 2011

Wenn sie auf Nachfrage des Prozessgegners das selbst sagen, ist das sehr wohl relevant...

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