EU-Datenschutzbeauftragter

Vorratsdatenspeicherung verletzt Grundrechte

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz, sagt der EU-Datenschutzbeauftragte. Die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung sei nicht belegt.

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Gestern hat der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx einen Bewertungsbericht zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) vorgelegt. Darin kommt er zu dem Schluss, dass die Mitgliedstaaten die Notwendigkeit der Richtlinie in ihrer vorliegenden Form nicht nachgewiesen hätten. Zudem lässt die Richtlinie den Mitgliedstaaten zu große Interpretationsspielräume hinsichtlich der Verwendung der gespeicherten Verbindungsdaten. Hustinx ist außerdem der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung auch so hätte geregelt werden können, dass der Staat weniger stark in die Privatsphäre seiner Bürger eingreift.

Peter Hustinx sagte dazu: "Obwohl die Kommission eindeutig viel Mühe in das Sammeln von Informationen aus den Mitgliedstaaten investiert hat, sind die von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten quantitativen und qualitativen Informationen nicht ausreichend, um ein positives Fazit über die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung, wie sie in der Richtlinie entwickelt wurde, zu ziehen."

Hustinx empfiehlt weitere Untersuchungen und die Prüfung von Alternativen. Insbesondere sieht er einen Vereinheitlichungsbedarf für die Pflichten zur Vorratsdatenspeicherung. Der Zugang zu den Daten und die Verwendungszwecke sollten für die zuständigen Behörden genau geregelt werden. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend, sollten nicht mehr Daten erhoben werden, als erforderlich sind.

Seit Jahren ist die Vorratsdatenspeicherung ein Reizthema auf nationaler und europäischer Ebene. Ihre Befürworter sehen darin ein unverzichtbares Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität. Kritiker der Vorratsdatenspeicherung halten sie für weitgehend wirkungslos und monieren die damit verbundenen Einschränkungen von Grundrechten. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 die Umsetzung der EU-Vorschriften verworfen und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet. In der Regierungskoalition ist umstritten, wie die Neuregelung konkret aussehen soll.


Charles Marlow 01. Jun 2011

Warum sagt er erst jetzt etwas dazu?

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