Lizenzvereinbarungen

Fedora regelt Vereinbarungen mit Beitragenden neu

Für die Beitragenden zum Fedora-Projekt gibt es eine neue Vereinbarung. Die alte wurde den Anforderungen nicht mehr gerecht. Standardlizenzen sind die MIT-Lizenz und CC-BY-SA 3.0.

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Das Fedora-Projekt wechselt zu einem neuen Contributor Agreement. Auf den Wechsel zum Fedora Project Contributor Agreement (FPCA) macht ein Eintrag auf der Mailingliste aufmerksam. Alle, die Code oder etwas anderes zu dem Projekt beitragen, müssen die neue Vereinbarung akzeptieren. Sonst verlieren sie ihren Status im Projekt und ihre Beiträge werden nicht mehr angenommen.

Der Wechsel wird nötig, da das vorher benutzte Individual Contributor License Agreement geschrieben wurde, bevor das Fedora-Projekt überhaupt Gestalt annahm. Das zwang die Rechtsabteilung des Projekts zu einer sehr kreativen Auslegung. Mit der neuen Vereinbarung sollen dieses und weitere Probleme aus dem Weg geräumt werden.

Im FPCA wird Wert darauf gelegt, dass das Urheberrecht nicht übertragen werden muss. Es sorgt lediglich dafür, dass die Beiträge an das Projekt unter einer freien Lizenz stehen. Jedem Autor ist die Lizenz für seine Beiträge freigestellt. Bei unlizenzierten Beiträgen wird als Standard die MIT-Lizenz für Quellcode und die Creative Commons Attribution Sharealike 3.0 (CC-BY-SA) für andere Inhalte benutzt. Wobei auf Absatz 4d der CC-BY-SA verzichtet wird, der nach Meinung des Projekts unfrei sein könnte, da er die Verbreitung einer Modifikation verbietet, falls diese dem Ansehen des Ersturhebers schaden könnte.

Die Mitglieder des Fedora-Projekts werden gebeten, der neuen Vereinbarung zuzustimmen. Dies ist online über das Accountsystem möglich. Die Frist dafür endet am 17. Juni 2011.


Der Kaiser! 28. Mai 2011

http://blog.tenstral.net/2011/05/07/warum-copyright-assignments-schlecht/

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