Urheberrecht
Österreichischer Provider muss kino.to sperren
Mit einer einstweiligen Verfügung hat die österreichische Filmwirtschaft erreicht, dass Kunden eines Providers der Zugriff auf das Filmportal kino.to gesperrt werden muss. Das Gericht nahm den Provider in die Pflicht, weil sich die Seite selbst nicht direkt abschalten lässt.
Der österreichische Verband "Verein Anti-Piraterie" (VAP) feiert eine einstweilige Verfügung des Wiener Handelsgerichts als "Erfolg der Filmwirtschaft". Der VAP hatte im November 2010 geklagt, weil einige österreichische Filme über kino.to zugänglich gewesen sein sollen. Da sich die Betreiber der Seite, die laut dem Verband in Russland gehostet wird, nicht ermitteln ließen, nahm der VAP den Provider UPC in die Pflicht.
Laut dem österreichischen Urheberrechtsgesetz sowie einer nicht genauer bezeichneten Klausel "im EU-Recht" seien auch Provider verpflichtet, den Zugang zu konkreten Urheberrechtsverletzungen zu sperren, so der Verband. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht an. Der VAP betont dabei, dass der Provider UPC nur "stellvertretend für viele Internet Access Provider" belangt wurde.
Offenbar ist die Sperre aber noch nicht vollzogen, denn dazu muss laut dem VAP noch eine Sicherheitsleistung der Filmwirtschaft bei Gericht hinterlegt werden. Gesperrt werden soll nicht nur die Domain kino.to, sondern auch der direkte Zugriff auf die IP-Adressen, unter denen die Seite aufgerufen werden kann.
Die Wirksamkeit solcher Sperren ist umstritten, wie auch die deutsche Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet gezeigt hat. Zwar kann ein Provider auch die IP-Adressen sperren, das lässt sich aber durch Anonymisierungs- und Weiterleitungsdienste leicht umgehen.






Hmmm... macht man das im zeitalter der USB Sticks und TerraByte Großen festplatten nicht...
Um dich nicht zu überfordern hier nur die Wikipediaquelle: http://de.wikipedia.org/wiki...
Hinsichtlich der Serien mag das so sein, wiewohl es auch davon schon Ausnahmen gibt...
Nein, das entscheidet bzw. entschied ein Gericht. Und in diesem Falle erst einmal nur...
Also wenn solche Links per se illegal wären, dann käme die Entscheidung des Hamburger...
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