BGH

eBay-Nutzer haften nicht für Accountmissbrauch

Wird das Nutzerkonto eines eBay-Users von Dritten missbraucht, haftet er nicht für die von diesen getätigten Geschäfte. Zu diesem Schluss ist der Bundesgerichtshof gekommen. Daran ändern auch anderslautende AGB von eBay nichts.

Anzeige

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat darüber entschieden, ob eBay-Nutzer bei unbefugter Nutzung ihres eBay-Mitgliedskontos haften. Ein Bieter hatte eine Frau verklagt, über deren Konto eine komplette Einrichtung für einen gastronomischen Betrieb angeboten worden war. Einen Tag nachdem die Auktion bei eBay eingestellt wurde, löschte die Frau das Angebot. Sie machte vor Gericht geltend, ihr Ehemann habe die Aktion ohne ihre Zustimmung eröffnet.

Der bis dahin mit 1.000 Euro Höchstbietende forderte die Herausgabe der Gegenstände. Als die Frau sie nicht herausgab, forderte er Schadensersatz in Höhe von über 30.000 Euro. So viel soll die Gastronomieeinrichtung tatsächlich wert gewesen sein. Die Frau verweigerte die Zahlung mit der Begründung, das Angebot sei nicht in ihrem Sinne gewesen und sie sei zudem nicht haftbar für den Missbrauch ihres Kontos bei eBay.

Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Klägers zurück (Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09) und schloss sich damit den Entscheidungen der unteren Instanzen an.

Zur Begründung führten die Richter an, "dass auch bei Internetgeschäften die Regeln des Stellvertretungsrechts anwendbar sind, wenn durch die Nutzung eines fremden Namens beim Geschäftspartner der Anschein erweckt wird, es solle mit dem Namensträger ein Geschäft abgeschlossen werden". Demnach haften eBay-Nutzer nur dann für Erklärungen, die von anderen unter dem Namen abgegeben worden sind, "wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgen oder vom Namensträger nachträglich genehmigt worden sind oder wenn die Grundsätze über die Duldungs- oder die Anscheinsvollmacht eingreifen".

Allein die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines eBay-Mitgliedskontos führen zu keiner Haftung für Geschäfte, die Dritte im eigenen Namen abschließen, auch wenn die AGB von eBay das Gegenteil aussagen. Dort heißt es in Paragraf 2 Ziffer 9: "Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden."

Laut Bundesgerichtshof gelten die AGB nur zwischen eBay und dem Inhaber des Mitgliedskontos und haben daher keine unmittelbare Geltung zwischen dem Anbieter und dem Bieter. Damit sei im vorliegenden Fall zwischen den Parteien kein Kaufvertrag über die Gastronomieeinrichtung zustande gekommen. [von Nico Ernst und Jens Ihlenfeld]


Youssarian 11. Mai 2011

Magst Du den Zusammenhang erläutern? eBay könnte durchaus bei einem vom Inhaber eines...

Kommentieren




Anzeige
  1. Fachinformatiker Multimedia (m/w)
    CT Creative Technology GmbH & Co. KG, Nürtingen
  2. Projektmanager für Webapplikationen (m/w)
    Information Factory Deutschland GmbH, Nürnberg
  3. IT-Ausbilder (m/w) für den technischen Ausbildungsbereich
    ROHDE & SCHWARZ GmbH & Co. KG, München
  4. Software Ingenieur Safety (m/w)
    infoteam Software AG, Bubenreuth bei Erlangen oder Dortmund

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Xbox One

    Forza 5 und Halo-Serie von Spielberg kommen für Xbox One

  2. Microsoft

    Xbox One mit neuer Kinect und Blu-ray-Laufwerk

  3. Datennetz

    Bundesweite Störung beim mobilen Internet der Telekom

  4. Heavy Gear Assault

    Mech-Action auf Basis der Unreal Engine 4

  5. Superkondensator

    Neuer Energiespeicher mit kurzer Ladezeit

  6. Ruckus Wireless

    Telefonzellen werden zu Gratis-Hotspots

  7. Engine

    Unity-Basis kostenlos mit Mobile-Werkzeugen

  8. Drosselung

    Ein Drittel aller Filme wird als Video-on-Demand geliehen

  9. Wikileaks

    Wau-Holland-Stiftung kann nur noch die Server bezahlen

  10. Surface Pro im Test

    Microsofts Tablet überzeugt als Notebook



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Electronic Arts: Leitender EA-Entwickler bezeichnet Wii U als "Mist"
Electronic Arts
Leitender EA-Entwickler bezeichnet Wii U als "Mist"

Erst erklärt Electronic Arts, keine Spiele mehr für die Wii U produzieren zu wollen, nun schimpft ein leitender Entwickler über die Konsole. Immerhin: Ein anderer Publisher stärkt Nintendo den Rücken.

  1. Kein Fifa EA entwickelt nicht mehr für die Wii U
  2. Nintendo Smartphone-Apps für die Wii U
  3. Nintendo Großes Update für die Wii U verfügbar

Blackberry Z10 im Langzeittest: Tausche Android gegen Blackberry
Blackberry Z10 im Langzeittest
Tausche Android gegen Blackberry

Mit dem Z10 versucht Blackberry ein Comeback im Smartphone-Markt. Auch Android-Anwendungen lassen sich auf dem Gerät installieren. Golem.de-Autor Tobias Költzsch hat zwei Wochen lang sein Galaxy S3 gegen das Z10 getauscht und im Langzeittest überprüft, wie schwer ein Umstieg ist.

  1. Smartphones Blackberry Q5 im Juli, Blackberry 10.1 wird verteilt
  2. Mobilfunk Fast drei Viertel der Smartphones laufen mit Android
  3. Blackberry-Chef "In fünf Jahren gibt es keine Tablets mehr"

Flying Wild Hog: Der Shadow Warrior kämpft wieder
Flying Wild Hog
Der Shadow Warrior kämpft wieder

Das Original stammt von 3D Realms und aus dem Jahr 1997, nun kündigt das Entwicklerstudio Flying Wild Hog eine Neuinterpretation an, die für Windows-PC und später für Next-Generation-Konsolen erscheinen soll.

  1. Homosexualität in Spielen Bug oder Feature?
  2. Strategiespiel HTML5-Version von Freeciv veröffentlicht
  3. Shadow of the Eternals 1,5 Millionen US-Dollar für vier Stunden langen Auftakt

Zum Artikel