Urteil

Haftstrafe für Entsperren von SIM-Lock am Handy

Wer das SIM-Lock von Mobiltelefonen öffnet, kann dafür ins Gefängnis kommen. Göttinger Richter verhängten jetzt eine Bewährungsstrafe. Wenn das Oberlandesgericht das Urteil bestätigt, wäre es eine richtungweisende Entscheidung.

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Das Amtsgericht Göttingen hat einen 35-Jährigen wegen gewerbsmäßiger Entfernung von SIM-Locks in Mobiltelefonen zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Das erklärte Gerichtssprecher Stefan Scherrer Golem.de auf Anfrage. Die Entsperrung sei strafbar wegen "Fälschung beweiserheblicher Daten" sowie "Datenveränderung", zwei zusammenhängende Delikte, sagte Scherrer.

Aus Sicht des Richters hat der Angeklagte die SIM-Lock-Entfernung gewerbsmäßig betrieben. Er habe die Entsperrungen auch nicht bestritten, sondern in zehn Fällen zugegeben. "Der Mann hatte sich online die Ausrüstung bestellt und dann im Internet SIM-Lock-Entsperrung angeboten."

Die Verteidigung habe argumentiert, dass ein Mobiltelefonbesitzer mit seinem Gerät machen könne, was er wolle. Dazu zähle auch die Aufhebung der Bindung an einen bestimmten Mobilfunkanbieter. Das Gericht machte sich dagegen die Interessen der Netzbetreiber und Provider zu eigen, die Handys subventionieren, um dann an den Gebühren für Sprachtelefonie und Datentraffic Geld zu verdienen. Scherrer: "Die andere Sicht der Dinge ist die, dass ein Anbieter ein Handy zu einem bestimmten Preis herausgibt und dann bestimmte Vorgaben erfüllt sehen will. Deswegen gibt es zu Recht ein SIM-Lock, das ohne die Genehmigung des Betreibers nicht umgangen werden soll. Diese Frage wird irgendwann mal obergerichtlich zu klären sein."

Der Fall geht sehr wahrscheinlich vor das Oberlandesgericht. Die Verteidigung habe bereits durchblicken lassen, dass sie die Revision anstrebt, um eine obergerichtliche Entscheidung herbeizuführen, die es zu SIM-Lock-Entsperrungen noch nicht gibt, sagte Scherrer.

Der Diplom-Jurist Jens Ferner erklärte, dass es andere Entscheidungen dieser Art gebe. "So erwirkte die Staatsanwaltschaft Augsburg einen Strafbefehl gegen eine Privatperson, die ein SIM-Lock entfernte. Der Bundesgerichtshof stellte in einem zivilrechtlichen Verfahren (I ZR 13/02) fest, dass ein Handyhersteller Unterlassungsansprüche gegen jemanden hat, der eigenmächtig entsperrte Handys veräußern möchte, da eine Markenverletzung vorliegt."


unsigned_double 09. Mai 2011

[ ] du weisst was ein Staatsanwalt ist [ ] du kannst zwischen einer juristischen...

samy 08. Mai 2011

siehe oben....

Anonymer Nutzer 07. Mai 2011

Im Grunde sollte die EU doch in etwa wie die Bundesstaaten der USA funktionieren und tun...

spanther 07. Mai 2011

Wo? :D

CarstenMünch 07. Mai 2011

Ich glaube nicht, dass das Urteil einer Revision standhalten würde, beide Strafnormen...

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Prepaid Tarife Vergleich / 13. Mai 2011

Neues Urteil: Bewährungsstrafe für Handy Entsperrung

Mobile-Prepaid.net / 05. Mai 2011

Schnelles Urteil im Göttinger SIM-Lock Prozess



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