Teure Stadtplanbilder

Alte Bildlinks mit neuen Folgen

Unerlaubt übernommene Stadtplanausschnitte können teuer werden, selbst wenn sie nicht mehr auf einer Webseite verlinkt werden. Es reicht, wenn das Bild noch auf dem Server liegt und über eine URL direkt aufgerufen werden kann - was kürzlich ein Münchner Unternehmer feststellen musste.

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Kartenanbieter und Anwälte haben einen neuen Weg gefunden, um Geld mit unerlaubt auf Webseiten übernommenen Ausschnitten von Stadtplänen zu machen - selbst wenn diese gar nicht mehr auf den entsprechenden Webseiten zu sehen sind. Ein Kartenhersteller klagte deswegen kürzlich gegen einen Unternehmer und bekam im März 2011 recht, wie in der nun veröffentlichten Urteilsbegründung (Aktenzeichen 161 C 15642/09) nachzulesen ist.

Der Unternehmer wurde bereits 2005 abgemahnt, zahlte Schadensersatz und nahm das beanstandete Bild daraufhin von seiner Webseite. Allerdings lag das Bild weiterhin auf dem Webserver und war von außen über die direkte Eingabe der URL abrufbar. Das Amtsgericht München folgte der Argumentation des Klägers und verurteilte den Unternehmer zu einer Zahlung von rund 1.500 Euro.

"Die Klägerin meint, auch wenn der auf dem Server der Homepage hinterlegte Kartenausschnitt nicht mehr mit der aktuellen Homepage verlinkt war, läge ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne von § l9a UrhG vor, da der Kartenausschnitt mittels einer Suchmaschine ohne weiteres auffindbar war", erklärte das Gericht und schloss sich dem an. Der Unternehmer versuchte erfolglos geltend zu machen, dass er nicht wusste, dass er auch die Karte selbst hätte löschen müssen.

Laut Law-Blog-Betreiber Udo Vetter ist es nicht der erste Vorfall dieser Art. Die Kartenproduzenten und ihre Anwälte seien in den letzten drei, vier Jahren mit dieser Masche aktiv gewesen. Die vergessenen, plötzlich teuren Bild-URLs kommentiert Vetter wie folgt: "Das Versehen gründet natürlich meist in technischer Unkenntnis. Trotzdem wird es von der Abmahnbranche rigoros ausgenutzt. Unter Berufung auf das 'nach wie vor im Internet auffindbare Bild' wird nachgekartet. Die Betroffenen sollen Vertragsstrafen zahlen, obwohl ihre Unterlassungserklärungen bereits Jahre zurückliegen."


Tantalus 02. Mai 2011

Dann eben das. ;-) Genau das ist der Punkt: Du als Techniker erwartest technische...

Himmerlarschund... 02. Mai 2011

... und schickt einen Blitzer los, der in 2 km in Fahrtrichtung aufbaut. Zumindest in...

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