Schweiz

Bundesgericht entscheidet gegen Open-Source-Anbieter

Das Schweizer Bundesgericht weist eine Beschwerde von elf Open-Source-Software-Anbietern zurück. Diese haben die direkte Vergabe von Aufträgen durch die Bundesverwaltung an Microsoft beanstandet. Die Aufträge waren nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern wurden im "freihändigen Verfahren" vergeben.

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Das Schweizer Bundesgericht (BGer) hat eine Beschwerde mehrerer Open-Source-Anbieter, darunter Red Hat, Open-Xchange und Zarafa, zurückgewiesen. Diese beklagten die Vergabe eines Auftrags der Bundesverwaltung direkt an Microsoft, ohne dass dieser öffentlich ausgeschrieben wurde. Bereits im vergangenen Jahr scheiterte die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Das wies die Klage mit der Begründung ab, dass nur Microsoft-Anbieter eine solche Beschwerde vorbringen könnten. Denn nur sie könnten die vom Bund gewünschten Produkte anbieten.

Nach Ansicht der Open-Source-Anbieter habe das BVGer jedoch nicht berücksichtigt, dass es Konkurrenzprodukte gebe, die flächendeckend eingesetzt werden. Dennoch bestätigte das BGer nun in letzter Instanz die bereits gefallene Entscheidung. Nach Meinung der höchsten Richter der Schweiz konnten die Beschwerdeführer keinen ausreichenden Beweis erbringen, dass solche Konkurrenzprodukte existieren.

Für die Open-Source-Unternehmen ist die Argumentation des Gerichts nicht schlüssig. Denn zum einen sei der Nachweis der Konkurrenzprodukte "auf Grund des Fehlens eines Pflichtenheftes seitens der Bundesverwaltung gar nicht möglich". Zum anderen setze "das Bundesgericht sogar intern solche Konkurrenzprodukte" ein, schreibt der Verband /ch/open in einer Pressemitteilung. Tatsächlich werden zum Beispiel die PDF-Versionen der Pressemitteilungen des BGer mit Staroffice erzeugt.

Die unterlegenen Unternehmen kritisieren, dass "die Verwaltung im Wesentlichen davon entbunden [wird], sich an die WTO-Gesetze zu halten, welche durch produkt- und herstellerneutrale Ausschreibungen für Chancengleichheit sorgen sollten". Sie wollen aber "künftig verstärkt auf politischem Weg eine Verbesserung der IT-Beschaffung des Bundes und die generelle Förderung von Transparenz, Chancengleichheit und offenen Standards in der Bundesverwaltung anstreben".

Ausschlag für die Beschwerden gab die Vergabe eines Auftrags durch das Bundesamt für Bauten und Logistik an Microsoft Ireland Operations Ltd. im "freihändigen Verfahren". Der nicht ausgeschriebene Auftrag sah die Verlängerung von Lizenzen, Wartung und Support vor und hatte ein Gesamtvolumen von 42 Millionen CHF (32,5 Millionen Euro). Das gesamte Urteil ist unter dem Aktenzeichen 2C_783/2010 online einsehbar. [von Sebastian Grüner]


dktr_faust 31. Mär 2011

Nein, das muss sie nicht - weder in D noch in CH. Sie ist genauso wie ein...

Freiheit statt... 31. Mär 2011

Kann ich: Wenn ich mich inzwischen da mal einloggen will (was nur noch sehr selten...

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