Open Access

SPD legt Gesetzentwurf für Zweitveröffentlichungsrecht vor

Die SPD will das Zweitveröffentlichungsrecht im Urheberrechtsgesetz verankern. Der neue Paragraf 38a soll nach Aussage der SPD die Rahmenbedingungen für Open Access verbessern.

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Seit Jahren wird über ein Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Autoren gestritten. Während die meisten Fachverlage ein solches Recht aus betriebswirtschaftlichen Gründen ablehnen, machen sich besonders Forschungsverbände aus volkswirtschaftlichen Gründen dafür stark. In der vergangenen Woche hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in Teilen Vorschläge der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und von Open-Access-Initiativen aufgreift.

Der von der SPD vorgeschlagene neue Paragraf 38a des Urheberrechtsgesetzes sieht vor, Wissenschaftlern ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für Artikel in Zeitschriften und Sammelbänden zu verschaffen. Nach Ablauf einer Embargofrist von sechs Monaten für Zeitschriftenartikel und von zwölf Monaten für Artikel in Sammelbänden sollen die Urheber ihre Beiträge "nicht kommerziell öffentlich zugänglich machen" dürfen.

Der Berichterstatter der Arbeitsgruppe Rechtspolitik, Burkhard Lischka, und der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, René Röspel, erklärten bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs: "Dies ist ein wichtiger Schritt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das wissenschaftliche Publizieren weiter an die Herausforderungen der digitalen Gesellschaft anzupassen. Wir wollen die wissenschaftlichen Urheber stärken."

Die Veröffentlichung soll auch "in der Formatierung der Erstveröffentlichung" zulässig sein, wobei auf das Original verwiesen werden soll. Der Punkt der Formatierung ist aus Sicht der Wissenschaftler besonders wichtig, da nur so das in der Wissenschaft geforderte, korrekte Zitieren aus Originalartikeln problemlos möglich ist.

Einschränkend sieht der SPD-Gesetzentwurf vor, dass das Zweitveröffentlichungsrecht nur bei solchen wissenschaftlichen Publikationen greifen soll, "die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind".

Diese Einschränkung stößt beim Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" auf Kritik. Rainer Kuhlen, Sprecher des Bündnisses, erklärte dazu in einer Pressemitteilung: "Die Beschränkung auf Werke, die zu mindestens 50 Prozent durch öffentliche Förderung entstanden sind, erscheint weder praktikabel noch sinnvoll: Der Gesetzgeber sollte jedem Urheber, gleichgültig wie er bzw. sein Werk finanziert wird, das Zweitverwertungsrecht zugestehen." Und mit Open Access habe der SPD-Vorschlag auch nicht viel zu tun. Insgesamt aber begrüßt das Aktionsbündnis den Vorschlag als "konstruktiven Versuch", ein wichtiges Urheberrechtsproblem zu lösen. [Robert A. Gehring]


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