US-Botschaftsdepeschen

IAEA sah 2008 Gefahr für Atommeiler im Erdbebenfall

Die Internationale Atomenergiebehörde hat die japanische Regierung schon Ende 2008 auf Sicherheitsmängel in Atomkraftwerken hingewiesen. Ein schweres Beben könne die Anlagen ernsthaft gefährden. Das geht aus einer US-Botschaftsdepesche hervor, die Wikileaks im vergangenen Jahr erhalten hat.

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Die drohende Katastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima kommt offensichtlich nicht überraschend: Vor mehr als zwei Jahren hatte die Internationale Atomenergiebehörde (International Atomic Energy Agency, IAEA) die Regierung in Tokio vor den Auswirkungen schwerer Erdbeben auf Atomkraftwerke gewarnt. Das geht aus einer US-Botschaftsdepesche aus dem Fundus von Wikileaks hervor.

Treffen der NSSG

Danach erklärte ein namentlich nicht genannter IAEA-Vertreter, dass die Behörde die japanische Regierung auf mögliche Sicherheitsmängel in den Atomkraftwerken aufmerksam gemacht habe. Es seien Erdbeben verzeichnet worden, die "in einigen Fällen die Berechnungsgrundlage für einige der Nuklearanlagen übertreffen". Ein solches stärkeres Erdbeben könne also diese Anlage in Mitleidenschaft ziehen. Das stelle, so der IAEA-Vertreter, "ein ernstes Problem" dar.

Er monierte zudem, dass die Sicherheitsvorschriften für die japanischen Atomkraftwerke im Falle eines Erdbebens in den letzten 35 Jahren nur dreimal überarbeitet worden seien. Deshalb wollte die IAEA diese erneut prüfen.

Die Depesche, die die britische Tageszeitung Daily Telegraph veröffentlicht hat, fasst das Treffen der Gruppe für atomare Sicherheit (Nuclear Safety and Security Group, NSSG) zusammen, das im Rahmen des Treffens der acht größten Industrienationen der Welt (G8) Anfang Dezember 2008 in Tokio stattfand.

Urteil ignoriert

Wie eine andere US-Depesche aus dem Jahr 2006 zeigt, hat die japanische Regierung sogar aktiv Sicherheitsbedenken ignoriert: 2006 hatte ein Gericht in Kanazawa im Westen Japans die Schließung eines Block des Atomkraftwerks Shika angeordnet. Bürger hatten gegen den Betreiber Hokuriku Electric Power Company geklagt, weil das Kraftwerk dafür ausgelegt war, einem Erdbeben mit der Magnitude von 6,5 standzuhalten. Ein Bericht der Regierung hielt in der Region Erdbeben mit einer Magnitude von 7,6 oder mehr für möglich.

Das Gericht ordnete die Stilllegung von Block 2 des Kraftwerks an, weil die Gefahr bestand, dass die Bevölkerung radioaktiver Strahlung ausgesetzt werden könnte. Die nationale Atombehörde, die Nuclear and Industrial Safety Agency (NISA), hingegen befand, die Anlage sei sicher. Die Regierung hielt eine Stilllegung nicht für nötig. 2009 hob eine höhere Instanz das Urteil auf. Der Reaktor war kurz vor dem Urteil erst in Betrieb genommen worden und arbeitete trotz des Urteils die ganze Zeit über weiter.


irata 17. Mär 2011

Bitte keine neuen Verschwörungstheorien, oder wenigstens eine halbwegs plausible.

Zifnab 17. Mär 2011

Super formuliert. Ich vermisse nur: Die Subventionen müssen auch abgeschafft werden! Ich...

Dr.InSide 17. Mär 2011

... letztendlich haben die AKW's dem Erdbeben standgehalten. Zu dem Unglück kam es ja...

Zifnab 17. Mär 2011

Ich befürworte auch sichere und moderne Atomkraft! Aber solange wir eine Kernschmelze...

Arkonos 16. Mär 2011

Der wahrscheinlichste Störfaktor ist bis jetzt ungenannt: falsche Bedienung und da kann...

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kulturoptimist / 17. Mär 2011

Die wollen doch nur helfen!



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