Urteil

Provider müssen Kunden vor teuren Datentarifen warnen

Das Landgericht Münster hat entschieden, dass Mobilfunkkunden bei Vertragsabschluss Anspruch auf Beratung zu den Kosten von Internetverbindungen haben. Im konkreten Fall sollte ein Mann für wenige Stunden Surfen über 1.000 Euro bezahlen.

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Der Fall, den Lawblog beschreibt, klingt klassisch: Ein Mann hatte einen Handyvertrag abgeschlossen, der auch die Miete eines internetfähigen Smartphones umfasste. Als Datentarif wurde ihm zum Ausprobieren ein Datentarif für "0,006 Euro" pro Kilobyte vorgeschlagen, so die schriftliche Begründung des Urteils vom Landgericht Münster. Für wenig informierte Anwender mag das günstig klingen. Ein Aufruf der aktuellen Homepage von Spiegel Online mit 994 Kilobyte kostet so jedoch über 5,60 Euro.

So kamen innerhalb weniger Tage Ende 2008 auch Kosten von über 1.000 Euro zusammen, und der Provider sperrte den Anschluss. Der Kunde wollte nicht zahlen, woraufhin das Mobilfunkunternehmen den Vertrag kündigte und die noch ausstehenden Grundgebühren für die vereinbarte Vertragslaufzeit einforderte. Schließlich landete die Sache vor dem Amtsgericht Ahaus, wo der Provider in erster Instanz recht bekam.

Die Berufung am Landgericht Münster war jedoch für den Kunden erfolgreich. Der Verkäufer hätte ihn darauf hinweisen müssen, dass durch die Funktionen eines Smartphones hohe Kosten entstehen könnten. Insbesondere hätte er die zum Zeitpunkt des Abschlusses schon verfügbaren Tarife von 10 Euro für 150 MByte im Monat oder für eine Flatrate für 25 Euro empfehlen müssen.

Das Gericht stellte aus Sicht des Kunden fest: "Er konnte die von dem Handy heruntergeladenen Datenmengen und die hiermit verbundenen Kosten nicht überblicken. Dies gilt insbesondere, weil ihm mit der vereinbarten Abrechnungseinheit von 0,006 €/Kilobyte für Internetverbindungen beziehungsweise 0,02 €/Kilobyte für WAP-Verbindungen ein besonders niedriger Preis suggeriert wurde."

Die Sperre war deswegen rechtswidrig, ebenso die Kündigung des Vertrages. Daher, so das Landgericht Münster, könne der Provider auch nicht die Grundgebühren einfordern - der Kunde konnte das Gerät ja nicht mehr nutzen. Rechtsanwalt Udo Vetter von Lawblog kommentiert: "Nach wie vor spricht auch viel dafür, dass etliche Volumentarife schlicht sittenwidrig sind", weil die Kosten pro Datenmenge ein Tausendfaches von Flatrates erreichen könnten. In der Praxis zeige sich auch, dass alle Provider es beim Streit um diese Tarife nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen ließen.


fosaq 10. Mär 2011

Dafür gibts ja Rechtschutzversicherungen - und der gute hat wohl eine :)

SuriViruS 10. Mär 2011

Mir ist ein ähnlicher Fall bekannt, dieser wurde aber nicht vor Gericht verhandelt. Ich...

Sharra 09. Mär 2011

Du hast mit deiner "vielleicht werden Flatrates zu billig angeboten" nicht ganz unrecht...

Sharra 09. Mär 2011

Wie mein Vorposter schon darlegte, ist es heute einfach nicht mehr so einfach zu sagen...

MartinSerdar 09. Mär 2011

Zu Weihnachten 2010 habe ich mir ein neues iPhone gegönnt und das alte meiner Freundin...

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