Urteil

Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Versteigerungen

Wer über einen längeren Zeitraum hinweg häufiger Artikel bei eBay versteigert und damit Gewinne erzielt, handelt unternehmerisch und unterliegt unter Umständen der Umsatzsteuerpflicht. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden.

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Barbiepuppen, Briefmarken, Märklin-Eisenbahnen und eine Fülle anderer Gegenstände aus ihrem Besitz brachten einem Ehepaar bei eBay-Versteigerungen über Jahre hinweg erkleckliche Einnahmen. Im Jahr 2005 brachten sie es so mit 287 Privatverkäufen auf fast 35.000 Euro. Weder gaben die Verkäufer den Käufern eine Gewährleistung noch entrichteten sie Umsatzsteuer ans Finanzamt. Auch bei der Einkommenssteuer für die Jahre 2001 bis 2005 erwähnten sie ihr lukratives Hobby nicht.

Als die Steuerfahndung 2007 von dem Handelsgeschehen erfuhr, schickte sie dem Paar Umsatzsteuerbescheide ins Haus. Dagegen legten die beiden Widerspruch ein und erklärten gegenüber dem Finanzamt, dass sie bei den Versteigerungen lediglich einen Teils ihrer privaten Sammlung von Spielzeugen sowie einige gebrauchte Haushaltsgegenstände veräußert hätten. Sie verwiesen zudem auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs, in dem der Verkauf einer wertvollen Briefmarkensammlung als nicht unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes eingestuft worden war.

Dieser Argumentation folgte das zuständige Finanzamt jedoch nicht. Eine private Sammlertätigkeit könne sich durchaus später zu einer unternehmerischen Tätigkeit auswachsen, befand die Behörde. Die vielen Versteigerungen des Ehepaars und der genutzte Vertriebsweg sprächen im konkreten Fall dafür, dass die beiden als Unternehmer gehandelt hätten. "Angesichts der rund 1.200 in den Jahren 2002 bis 2005 getätigten Verkäufe liege keine private Veräußerungstätigkeit mehr vor", stellte das Finanzamt fest.

Das Paar sah das nicht ein und verklagte das Finanzamt Mitte 2008. Die Kläger erklärten, ihnen sei es ursprünglich "immer darum gegangen, ihrer eigenen Sammlerleidenschaft nachzukommen und ihre Sammlungen weiter zu vervollständigen bzw. umzuschichten. Daran, dass diese Gegenstände später wieder verkauft werden könnten oder müssten, hätten sie keinen Gedanken verschwendet". Sie beantragten, die erteilten Umsatzsteuerbescheide wieder aufzuheben.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg lehnte die Klage ab, wie vom Finanzamt beantragt. Der zuständige Senat stellte fest: "Die Kläger haben sich in den Streitjahren gemeinsam nach diesen gesetzlichen Maßstäben als Unternehmer betätigt und die in Rede stehenden Umsätze gemeinschaftlich im Rahmen ihres Unternehmens ausgeführt" (Urteil vom 22.9.2010, 1 K 3016/08).

Zur Begründung verwies das Gericht auf die Art und Weise der gemeinschaftlichen Organisation und Durchführung der Versteigerungen. Die Tätigkeit des Ehepaars sei als "nachhaltig und damit als unternehmerisch" einzustufen.

Als Maßstab für diese Bewertung zog das Gericht "insbesondere die Zahl der Verkäufe und der verkauften Gegenstände, die Dauer der Verkaufstätigkeit, die Planmäßigkeit des Handelns und seine Anlage auf Wiederholung, die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Erlöse, die Beteiligung am Markt, die Werbung, die Benutzung und das Unterhalten eines Laden- oder Geschäftslokals, das Auftreten nach außen, die Verwertung anderweitig erworbener Kenntnisse und Kontakte und die Ausbildung des Steuerpflichtigen" heran.

In Anbetracht der Höhe der erzielten Umsätze sei das Ehepaar zudem vom Finanzamt zu Recht als umsatzsteuerpflichtig eingestuft worden.

Das Gericht hat das Urteil zur Revision zugelassen, "weil von grundsätzlicher Bedeutung ist, inwieweit an den Maßstäben der [Bundesfinanzhof]-Urteile [...] auch für Verkäufe unter Nutzung der Internetauktionsplattform 'ebay' festgehalten werden kann". [von Robert A. Gehring]


elgooG 10. Feb 2011

Auch in Deutschland ist es sowieso festgeschrieben, dass man ab einem gewissen...

Thomas S. 09. Feb 2011

Eben deswegen muss es ja individuell bewertet werden. Warum es das "in Deutschland...

GodsBoss 09. Feb 2011

Oh, ich dachte immer, dafür wären weltliche Behörden zuständig?

Anonymer Nutzer 09. Feb 2011

oder Wirtschaftsbosse und Banker. Alles nur noch Schwarz!!! Noch ein Witz. Allerdings...

GodsBoss 09. Feb 2011

Ein Sammler, der seine Sammlung verkauft (im Ganzen), handelt also nicht gewerblich...

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