Analyse

Keine höhere Aufklärung durch Vorratsdatenspeicherung

Überwachungsgegner haben in Daten des Bundeskriminalamts Belege dafür gefunden, dass durch Vorratsdatenspeicherung nicht automatisch mehr Verbrechen aufgeklärt werden. Die neue Analyse bringt die Befürworter der Überwachung in Erklärungsnot.

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Die Vorratsdatenspeicherung hat die Aufklärung schwerer Straftaten in Deutschland nicht verbessert. Das ergab eine Analyse (PDF) der Statistiken des Bundeskriminalamtes durch die Überwachungsgegner vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. In Deutschland wurde von 2008 bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2010 Vorratsdatenspeicherung betrieben.

Laut Analyse registrierte die Polizei in der Zeit der Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 mit 1.422.968 mehr schwere Straftaten als im Jahr 2007 mit 1.359.102. Die Aufklärungsquote sank von 77,6 Prozent 2007 auf 76,3 Prozent im Jahr 2009.

Die Zahl der schweren Internetstraftaten stieg von 167.451 im Jahr 2008 auf 206.909 im Jahr 2009 stark an, während die Aufklärungsrate von 79,8 Prozent auf 75,7 Prozent zurückging, so der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, erklärte: "Immer wieder wird als Begründung für die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung mantraartig die These einer bestehenden Schutzlücke wiederholt." Während der Zeit der Vorratsdatenspeicherung müssten damit die Aufklärungsraten nach oben geschnellt sein. "Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nun vorgenommene Aufschlüsselung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik hingegen beweist: Durch die Vorratsdatenspeicherung veränderten sich die Aufklärungszahlen auch bei schweren Straftaten nicht signifikant. Die vom Arbeitskreis vorgelegte Statistik leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Debatte."

Bis heute sei noch keine seriöse Rechtfertigung für die massiv in die Grundrechte aller Bürger eingreifende Vorratsdatenspeicherung geliefert worden, sagte von Notz.

Am 2. März 2010 wurde die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 schreibt jedoch europaweit die Vorratsdatenspeicherung vor und könnte Deutschland zur Wiedereinführung der verdachtslosen Datensammlung zwingen, was von CDU und CSU gefördert wird.


unsigned_double 31. Jan 2011

Jup, hoffentlichen haben die Herren Unternehmensvertreter im Bundestag nun endlich mal...

Youssarian 29. Jan 2011

Ich dagegen schon, wobei die Ohrfeige des BVerfG für den Gesetzgeber dennoch berechtigt...

Baron Münchhausen. 28. Jan 2011

Reserven sind doch immer gut. wenn wir datenmangel haben, können wir unsere gebunkerte...

Charles Marlow 28. Jan 2011

Sondern darum, dass eine verfassungsfeindliche Massnahme auf der Basis eines...

firehorse 28. Jan 2011

ich denke diese Zahlen sind Erfolg für den Kampf gegen Kipo und nicht allein auf die...

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Internet und Co. / 27. Jan 2011

paranoide Schizophrenie



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