11861

Bundesnetzagentur schaltet ehemalige Bahn-Auskunft ab

Die Bundesnetzagentur hat die Auskunftsnummer 11861 abschalten lassen. Lange Zeit habe es dort keine Preisansage gegeben. Später wurde der Anrufer mit überflüssigen Ausführungen über fast zwei Minuten hingehalten und abkassiert, so die Begründung.

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Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung der früheren Deutsche-Bahn-Auskunftsnummer 11861 angeordnet. Lange Zeit seien dort ohne Preisansage hohe Gebühren für die Weitervermittlung an die echte Bahnauskunft 01805 996 633 berechnet worden, so die Begründung.

Ende 2008 hatte die Deutsche Bahn ihren Auskunftsdienst unter der Rufnummer eingestellt und die 11861 zurückgegeben, gab die Bundesnetzagentur am 23. Dezember 2010 in Bonn bekannt. Seit dem 15. Dezember 2009 sei die Rufnummer einem neuen Inhaber zugeteilt gewesen. Der neue Eigner ist laut Angaben der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein die Bonner 01018-GmbH. Das Unternehmen war von Golem.de nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

In vielen Telefonbüchern wurde die Rufnummer aber weiter als Bahn-Auskunft beworben und die 11861 ist in vielen Mobiltelefonen als Bahn-Auskunft voreingestellt. Statt den Auskunftsdienst der Bahn zu erreichen, um Fahrplan- und Fahrkarteninformationen zu erfragen, wurde der Anrufer aber mit einem Auskunftsdienst verbunden, der 1,99 Euro je angefangene Minute kostete. Auch für weitervermittelte Gespräche wurde vom Betreiber 1,99 Euro pro Minute abgerechnet. So zahlte eine Frau aus Wardenburg in Niedersachsen laut einem Bericht der Nord West Zeitung für das telefonische Buchen zweier Bahnfahrten im Gesamtwert von 122 Euro zusätzlich 83,62 Euro an die 01018 GmbH.

Schon seit Mai 2010 gingen bei der Bundesnetzagentur zahlreiche Beschwerden zu der Auskunftsnummer 11861 ein. "Nach den Angaben der Verbraucher und zahlreichen Testanrufen seitens der Bundesnetzagentur ist eine Preisansage vor der Weitervermittlung der Anrufer bis Oktober dieses Jahres durchgängig nicht erfolgt", erklärte die Behörde. Seit November 2010 gab es zwar eine Preisansage, diese bestand aber aus "langatmigen, überflüssigen und irreführenden Ausführungen" über 1 Minute und 47 Sekunden. Diese Preisansage kostete die Verbraucher bereits 3,98 Euro. Die Bundesnetzagentur wertete dies "als bewussten Verstoß gegen den gesetzlich intendierten Verbraucherschutz" und ordnete die Abschaltung an.

Die Bundesnetzagentur hat den Betreiber verpflichtet, den Verbrauchern auf Anforderung die gezahlten Entgelte unverzüglich zurückzuzahlen und noch nicht gezahlte Entgelte nicht mehr einzuziehen. Verbraucher sollten sich bei Rückforderungen auf den "gesetzlichen Wegfall des Entgeltanspruchs" sowie die "Verpflichtungen im Bescheid der Bundesnetzagentur" berufen, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.


Insider 28. Dez 2010

Das stimmt so nicht. Bei den Auskunftsdiensten muss nur dann vorher ein Ansage erfolgen...

Jilly 27. Dez 2010

Selten so'n dummes Zeug gelesen... ja wir haben eine freie Marktwirtschaft, aber für...

ölf 26. Dez 2010

wenn die Frau es geschafft hat, in ungefähr einer halben Stunde den Bahnmitarbeiter durch...

Darioo 25. Dez 2010

Vielleicht hat das abkassieren der Stromanbieter auch nur mit der Lobbyarbeit...

Screamersimon 25. Dez 2010

Ich hatte mich auch schon gefragt was John Locke aus Lost damit zu tun hat...

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