Acta

Abkommen fertig und viele Fragen offen

Der Text des internationalen Antipiraterie-Abkommens Acta ist endgültig fertig. Nun müssen die Regierungen und Parlamente der Verhandlungsparteien Details der konkreten Umsetzung klären.

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Nach der abschließenden Gesprächsrunde in Australien haben die Verhandlungsparteien die Fertigstellung des Acta-Vertragstextes verkündet. Damit haben rund drei Jahre Geheimverhandlungen ihr vorläufiges Ende gefunden. Angesichts vieler vager Formulierungen dürfte Acta aber auch in Zukunft weiter Diskussionsstoff bieten. Denn bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es erst noch ratifiziert werden. Dabei haben verschiedene Parlamente ein gewichtiges Wort mitzureden.

Die am Montag veröffentlichte, finale Fassung des Vertragstextes unterscheidet sich noch in einigen Punkten von der zuvor publizierten Fassung. An vielen Stellen wurden Präzisierungen in der Wortwahl vorgenommen. Aber auch inhaltliche Änderungen sind festzustellen.

So wurde im neuen Artikel 4 (2) - vorher 1.4 (2) - die Aussage über den Umgang mit vertraulichen Informationen grundsätzlich verändert. Stand vor der Gesprächsrunde in Sydney im Text "Informationen, die [...] erbeten oder angefordert wurden", heißt es nun "Informationen, die [...] zur Verfügung gestellt wurden". Damit bekommt der vorgesehene Informationsaustausch möglicherweise einen grundsätzlich anderen Charakter.

Trotz der nochmaligen Überarbeitung des Abkommens bleiben viele Unschärfen bestehen. Auch in der nun wohl endgültigen Fassung des Acta-Textes haben die Verhandlungsparteien davon abgesehen, den rechtlich unscharfen Begriff der "kommerziellen Größenordnung" (im Original: "commercial scale") zu präzisieren. Auch weiterhin heißt es: "[...] Handlungen in kommerzieller Größenordnung umfassen zumindest solche, die als kommerzielle Tätigkeit zur Erzielung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils ausgeführt werden".

Es bleibt damit den nationalen Gesetzgebern beziehungsweise der EU-Kommission überlassen, dem Begriff eine konkrete Bedeutung zu verleihen. Verzichten die Gesetzgeber darauf, werden die Gerichte entscheiden müssen, ab wann beispielsweise ein nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtetes Filesharing wegen seiner "kommerziellen Größenordnung" als Straftat einzustufen ist.

Auch auf die Frage der umstrittenen "iPod-Durchsuchungen" gibt der finale Text keine klare Antwort. Weiterhin heißt es dort, die Unterzeichner "können" von der Durchsetzung der beschlossenen Maßnahmen bei Grenzübertritten von Privatpersonen "mit kleinen Mengen von Waren nicht-kommerzieller Natur im persönlichen Reisegepäck" absehen. Rechtssicherheit ist damit nicht gegeben.

In einem wesentlichen Punkt entschärft die finale Fassung immerhin die geforderten strafrechtlichen Maßnahmen. Laut der nun verabschiedeten Textfassung soll die Beihilfe zum unerlaubten Aufzeichnen von Filmen in Kinos nicht mehr generell als Straftat gewertet werden. Nur in den Ländern, wo das Abfilmen selbst als Straftat gilt, soll auch die Beihilfe strafbar sein.

Ob der nun ausgehandelte Acta-Text mit dem EU-Recht vereinbar ist, ist weiterhin umstritten. Die Grünen-Abgeordneten wollen laut Intellectual Property Watch zu dieser Frage noch im Dezember einen formalen Beschluss des Rechtsausschusses herbeiführen, mit dem die juristischen Berater des Parlaments um eine Stellungnahme gebeten werden sollen. [von Robert A. Gehring]


LockerBleiben 08. Dez 2010

Und wenn nicht helfen die "Freunde aus Übersee" gern ein wenig nach: http://www.gulli.com...

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