Amazons Cyber Monday

Verbraucherzentrale spricht von Lockvogelwerbung

Die Bundesverbraucherzentrale ist sich sicher, dass Amazons erster Cyber Monday in Deutschland eine unzulässige Lockvogelwerbung war. Kaum ein Kunde habe die stark verbilligten Produkte wirklich erhalten. Doch der Gesetzgeber lässt solche Verkaufsaktionen zu.

Anzeige

Amazons Cyber Monday am 29. November 2010 war nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine unzulässige Lockvogelwerbung. Kerstin Hoppe vom VZBD sagte Golem.de auf Anfrage, nur ein Bruchteil der Menschen habe die angebotenen Waren wirklich bekommen. Das hätten Käufer dem VZBV berichtet.

Im Test von Golem.de waren Produkte wie die Spielekonsole Playstation 3 für 177,77 Euro und der Fernseher Sony Bravia KDL-32EX500 für 333,33 Euro bereits wenige Sekunden nach Aktionsbeginn ausverkauft. Amazon-Deutschland-Sprecherin Christine Höger sagte Golem.de am Montag: "Da viele Tausend Kunden die Angebote direkt in den ersten Sekunden zum Start der jeweiligen Aktionen wahrnehmen und kaufen, sind die Produkte erwartungsgemäß sehr schnell vergriffen."

Verbraucherschützer sprechen grundsätzlich von einer unzulässigen Lockvogelwerbung, wenn mit einem verbilligten Artikel geworben wird, der nicht verfügbar ist. Da der Gesetzgeber aber die Rechtslage zu Ungunsten der Verbraucher verändert habe, könne dagegen juristisch schwer etwas unternommen werden, sagte die VZBV-Referentin für kollektiven Rechtsschutz. "Wir können das abmahnen, aber der Abgemahnte kann dann immer sagen, dass er mit dieser hohen Nachfrage nicht rechnen musste und aus seiner Sicht ausreichend bevorratet hat. Das wird uns ganz oft in den Prozessen entgegengehalten".

Die Verbraucherschützer brauchten auch mehrere Kundenbeschwerden, um in einem solchen Fall aktiv werden zu können. Doch auch dann sei die Gefahr noch groß, dies vor Gericht "aus der Hand geschlagen" zu bekommen, betonte Hoppe.

Für die Handelskonzerne bestehe keine Pflicht, die Menge der angebotenen Sonderangebotsartikel öffentlich zu machen. Das ließe sich nur mit einer Auskunftsklage erzwingen, sagte Hoppe. Eine Sonderaktion wie den Cyber Monday habe es aber in Deutschland noch nicht gegeben, weshalb der Händler sich damit herausreden könne, dass mit einer so hohen Anfrage nicht zu rechnen gewesen sei. Auch eine Pflicht, die Verfügbarkeit eines Sonderangebots für einen bestimmten Zeitraum abzusichern, sieht der Gesetzgeber nicht.

Amazon hatte angekündigt, die Cyber-Monday-Angebote "stark limitiert und jeweils für maximal zwei Stunden und nur solange der Vorrat reicht" anzubieten. Doch eine solche allgemeine Ankündigung reiche nicht. "Dazu gibt es gerichtliche Entscheidungen", sagte Hoppe. Das stünde in jedem Aldi-Katalog, dennoch würde der VZBV dagegen vorgehen.


Trollinger 02. Dez 2010

Da kennst Du den Deutschen Michel schlecht, der sich da so sehr aufregt, das Lidl oder...

M.H. 02. Dez 2010

Boa, bitte... denkt nach bevor ihr was schreibt... mal ganz im ernst... die Verpackungen...

y.m.m.d. 01. Dez 2010

Vergleich mal Kosten und Zeitaufwand zwischen: - Hin und zurück fahren zum MM (Anfahrt...

M.H. 01. Dez 2010

Falsch :) Die Ware war da ja... aber nicht vom Amazon Shop, sondern von einem der anderen...

Player_ 01. Dez 2010

Das hört sich interessant an. Möchtest Du das bitte etwas genauer auslegen?

Kommentieren


genius' blog / 30. Nov 2010

“Cyber Monday”



Anzeige
  1. Java Entwickler (m/w)
    NEO Business Partners GmbH, Raum Hannover, Hamburg, Berlin, Bremen (Home-Office möglich)
  2. IT-Projektleiter (m/w) - Komplexe IT-Prozesse
    deron consulting GmbH, Stuttgart und Home-Office (Reisebereitschaft)
  3. Projekt-Qualitätsmanager (m/w)
    Continental AG, Nürnberg (Reisebereitschaft)
  4. Software Development Engineer, Testing Specialist (m/w) Enterprise Search
    Microsoft Deutschland GmbH, Munich

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Antifeatures

    Freie Software gegen Bevormundung

  2. Video

    Yahoo gibt Angebot für Hulu ab

  3. Google X

    Google baut mobiles Internet in Afrika und Südostasien

  4. Xbox One

    Handel muss Gebrauchtspiele de-registrieren

  5. Lenovo

    "Wir können uns jede Übernahme leisten"

  6. Bundesdatenschützer

    Jobcenter sollen nicht bei Facebook recherchieren

  7. Navigation

    Google Maps erhält Routenplanung per Fahrrad

  8. Test Call of Juarez Gunslinger

    Hör-Spiel im Wilden Westen

  9. Fonic All-Net Flat

    Telefon-, SMS- und Datenflatrate für 25 Euro

  10. Drosselung

    Die Mär vom teuren Traffic oder wie viel kostet ein GByte?



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Next Browser angeschaut: Android-Browser mit Gestensteuerung
Next Browser angeschaut
Android-Browser mit Gestensteuerung

Das Go-Launcher-Team hat einen eigenen Browser für Android veröffentlicht. Der Next Browser wird über Gesten bedient, synchronisiert Lesezeichen und kann mittels Erweiterungen um zusätzliche Funktionen ergänzt werden.

  1. Offline-Karten-App für Android Maps With Me Pro gratis in Amazons App-Shop
  2. Smartphones und Tablets Google will Android-Fragmentierung bekämpfen
  3. All Access Google stellt Spotify-Konkurrenten vor

Surface Pro im Test: Microsofts Tablet überzeugt als Notebook
Surface Pro im Test
Microsofts Tablet überzeugt als Notebook

Ein bisschen dicker, ein bisschen schwerer und dafür viel schneller: Das ist Microsofts Surface Pro im Vergleich zum Surface RT. Wir haben das Windows-8-Gerät auf seine Stärken hin untersucht und stellen fest, dass auch Microsoft Probleme mit einem kleinen Full-HD-Display hat.

  1. Microsoft Verkauf des Surface Pro startet am 31. Mai
  2. XPS 10 und Surface Deutliche Preissenkungen bei Windows-RT-Tablets
  3. Neue Firmware Update macht das Surface RT lauter

Legale Privatkopien: "EU-Vorschlag würde freies Kopieren erlauben"
Legale Privatkopien
"EU-Vorschlag würde freies Kopieren erlauben"

Die EU diskutiert in der kommenden Woche ein Papier, das den Konflikt zwischen Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften lösen soll. Der Bitkom fordert eine schnelle Umsetzung des Vorschlags des EU-Mediators António Vitorino.


Zum Artikel