Landgericht Wuppertal

Schwarzsurfen im WLAN bleibt nicht strafbar

Auch wenn die Staatsanwaltschaft Wuppertal ganz anderer Meinung ist: Schwarzsurfen ist nicht grundsätzlich strafbar. Das hat das Landgericht Wuppertal jetzt bekräftigt und eine Beschwerde der Strafverfolger damit abgewiesen.

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Das Landgericht Wuppertal hat eine Entscheidung bekräftigt, dass Schwarzsurfen in unverschlüsselten WLANs nicht strafbar sei. Anlass für die erneute Entscheidung war eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen ein Urteil des Gerichts vom 3. August 2010.

Der Angeklagte hätte mit seinem Notebook einen Ort in Wuppertal aufgesucht, um sich in ein "unverschlüsselt betriebenes fremdes Funknetzwerk einzuwählen" und so kostenlos das Internet zu nutzen, so die 5. große Strafkammer des Landgerichts. Das Amtsgericht hatte in dem von der Staatsanwaltschaft angegriffenen Beschluss verneint, dass dieses Verhalten strafbar sei, und eine Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen wurde gestern als unbegründet verworfen.

Eine Strafbarkeit nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) hält die Kammer nicht für gegeben, da der Schwarzsurfer keine vertraulich ausgetauschten Nachrichten anderer abgehört hatte, sondern "selbst Teilnehmer eines Kommunikationsvorgangs" wurde. Das Verhalten erfülle auch nicht den Tatbestand des unbefugten Abrufens personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, da weder beim Einwählen in das WLAN, noch anschließend personenbezogene Daten abgerufen wurden. Auch Straftatbestände wie ein Ausspähen oder Abfangen von Daten, ein versuchter Computerbetrug oder das Erschleichens von Leistungen seien nicht gegeben (Az.: 25 Qs 177/10).

Die Kanzlei Ferner & Kollegen, die den Beschuldigten vertritt, hat den Richterspruch begrüßt. "Damit schwenkt das Landgericht Wuppertal auf die von unserer Kanzlei vertretene Linie, dass Schwarzsurfen nicht grundsätzlich strafbar ist", erklärte der Diplom-Jurist Jens Ferner in seinem Blog. In einer früheren Entscheidung war das Gericht noch zu einem anderen Ergebnis gekommen. Ferner sagte Golem.de, dass das Thema Schwarzsurfen damit nicht juristisch geklärt sei. Beispielsweise könne das Landgericht Köln die Sache schon wieder anders sehen. Erst wenn ein Oberlandesgericht eine solche Entscheidung fällt, würden wahrscheinlich alle Gerichte im Bezirk dieser Rechtsprechung folgen. Erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe wäre faktisch eine endgültige Entscheidung.


derdiedas 21. Okt 2010

Sie sehen Deine IP und somit bist Du als Inhaber dafür verantwortlich. Wenn Du ein...

Sharra 21. Okt 2010

Dämlich vielleicht. Aber was ist wenn über dieses Netz eine Straftat begangen wird...

Youssarian 21. Okt 2010

Nein. Was der Betreiber eines offenen Netz öffentlich macht ist öffentlich. Wie...

Himmerlarschund... 21. Okt 2010

Ja das sehe ich genauso wie du. Aber wie würdest du dann das Recht des Rechteinhabers...

AlecTron 21. Okt 2010

Des weiteren ist es für den Einzelnen Surfer in gewissen Fällen gar nicht möglich, zu...

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