Rundfunkgebührenreform

Laut Sixt-Gutachten verfassungswidrig

Die geplante Reform der Rundfunkgebühren stößt nicht nur aus Datenschutzgründen auf Kritik, sondern soll laut einem neuen Gutachten auch teilweise verfassungswidrig sein. Das Gutachten wurde vom Autovermieter Erich Sixt in Auftrag gegeben.

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Sixt und verschiedene Wirtschaftsverbände befürchten deutlich höhere Mehrbelastungen für die Wirtschaft, obwohl die Umstellung auf die neue Form der Erhebung ursprünglich "aufkommensneutral" ausfallen sollte. Sixt hatte deshalb laut Wirtschaftswoche ein Gutachten erstellen lassen und kürzlich an die Staatskanzleien verschickt. Gerade rechtzeitig zu einer für den 11. Oktober 2010 in Berlin geplanten Anhörung zu der für Januar 2013 Rundfunkgebührumstellung von einer Geräte- auf eine Haushaltsabgabe.

In dem Sixt-Gutachten zeigt der Staats- und Medienrechtsexperte Christoph Degenhardt, dass die Umstellung der ARD und dem ZDF 1,6 Milliarden Euro an Mehreinnahmen in die Kassen spiele. 2009 hatten die öffentlich-rechtlichen Sender 7,6 Milliarden Euro allein aus Gebühren eingenommen. Möglich sei das, da die geplante Reform nicht nur in Bezug auf Mietfahrzeuge, sondern auf alle gewerblichen Kraftfahrzeuge in mehreren Punkten verfassungswidrig sei.

So würden Nutzer von Mietfahrzeugen anders als Betriebsangehörige, die gemeinsam Radio hörten, gar keine Empfangsgemeinschaft bilden. Zudem handle es sich um einen Systembruch, wenn die Gebühr künftig pro Haushalt erhoben, bei Mietfahrzeugen jedoch weiter pro Gerät kassiert würde.

In einem Interview mit der Wirtschaftswoche erklärte Erich Sixt, der Chef des deutschen Autovermieters, dass der bemängelte Teil der Reform nicht nur Autovermieter treffe, "sondern jeden Handwerker, Rechtsanwalt und alle anderen Freiberufler, die ihr Fahrzeug dienstlich nutzen". In Deutschland, so Sixt, gebe es offiziell rund 8,4 Millionen gewerblich genutzte Fahrzeuge.


salus publica... 15. Dez 2010

Rundfunkstaatsvertrag Vom 31. August 1991, in der Fassung des fünften...

schon GEZahlt 09. Dez 2010

Das hast Du falsch verstanden. Du zahlst schon für eine Leistung. Nur Du nimmst sie...

didispandau 13. Okt 2010

Sind sie doch! ;-) (http://didispandau.blog.de)

eltomaso 13. Okt 2010

Jaja, das ewige Gejammer. Aber Kinderporno Trash-TV mit Frau zu Guttenberg findest du...

spanther 11. Okt 2010

Richtig. Das Internet ist nämlich kein Rundfunk. Ebenso ist es aber eine noch viel grö...

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Blog für Büro, Wohnen, Betrieb / 11. Okt 2010

Neue Rundfunkgebühren laut Gutachten verfassungswidrig

Carsten Neumann / 10. Okt 2010

Aufstand der Ost-FDP gegen die Volkszählung



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