Haftstrafe

Mann verweigert Passwortherausgabe

In Großbritannien ist ein wegen Kindesmissbrauchs Verhafteter zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte sich geweigert, das Passwort für seinen Computer an die Polizei herauszugeben.

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Ein 19-jähriger Mann ist in Großbritannien zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er sich weigert, das Passwort für seinen Computer herauszugeben. Oliver D. aus Liverpool war im Mai 2009 wegen Ermittlungen zu sexueller Gewalt gegen Kinder in Freckleton verhaftet worden. Gestern wurde D. von einem britischen Strafgerichtshof in Preston zu 16 Wochen Haft in einer Jugendstrafanstalt verurteilt. Die Weigerung, ein Passwort herauszugeben, ist nach dem Telekommunikationsüberwachungsgesetz "Regulation of Investigatory Powers Act 2000" (RIPA) in Großbritannien strafbar.

Die Polizei sah sich bisher nicht in der Lage, das 50 Zeichen lange Passwort zu knacken. Es werde weiter an dem Problem gearbeitet. Polizeisprecher Neil Fowler sagte, D. sei nicht vorbestraft. Die Verhängung der Haftstrafe durch das Gericht zeige, "wie ernst das Gericht es meint. Damit geht eine deutliche Botschaft an diejenigen, die ihre kriminellen Onlineaktivitäten tarnen. Sie werden vor Gericht gestellt und erhalten die Höchststrafe. Im vorliegenden Fall ist es eine Freiheitsstrafe", sagte Fowler.

Das Überwachungsgesetz war bislang erst einmal gegen einen an Schizophrenie erkrankten Mann zur Anwendung gekommen, der Teile einer Modellrakete transportiert hatte. Das wurde im November 2009 berichtet.

Seit Oktober 2007 gilt in Großbritannien die Pflicht zur Übergabe von Schlüsseln für verschlüsselte Daten, wenn die Polizei danach verlangt. Bei Verweigerung droht eine Gefängnisstrafe zwischen zwei und fünf Jahren. Noch vor den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York war das neue Gesetz zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerverbrechen erlassen worden. Die britische Regierung setzte im RIPA unter Verweis auf die intensive Nutzung von Verschlüsselungstechnologien auch den Abschnitt 49 durch. Dieser enthält Bestimmungen dazu, wann Verdächtige gezwungen werden können, die Schlüssel zu ihren verschlüsselten Daten an Behörden auszuhändigen.


spanther 25. Jan 2011

Wenn es dir nicht wichtig ist, bei deiner Familie bzw. in gewohntem und geliebtem Umfeld...

Der Kaiser! 01. Jan 2011

Ich sag ja, finsteres Mittelalter. Fehlt nur noch Hexenverbrennung.

Das Original 01. Jan 2011

das beste stillmittel ist immer noch muttermilch.

Schnuffel 07. Okt 2010

:)

Knibbel 07. Okt 2010

Nachtrag: Unnötig zu erwähnen, dass ein einer Straftat verdächtiger wegen dieser in...

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