Acta

Erneut konsolidierter Vertragstext durchgesickert

Zum wiederholten Mal ist ein aktueller Vertragstext für das geplante internationale Anti-Piraterie-Abkommen Acta durchgesickert. Das von Knowledge Economy International (KEI) veröffentlichte Dokument zeigt weiterhin große Differenzen unter den Verhandlungspartnern.

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Die Acta-Verhandlungen stehen unter keinem guten Stern. Trotz aller Bemühungen um Geheimhaltung sickern seit Jahren immer wieder Dokumente durch und machen die Runde im Internet. So auch jetzt wieder, nur wenige Wochen nach Abschluss der Verhandlungsrunde im schweizerischen Luzern Ende Juni. Knowledge Economy International (KEI) veröffentlichte auf seiner Website die konsolidierte Fassung des Acta-Vertragstextes mit Datum vom 25. August 2010. Der Text zeigt auf der einen Seite, dass sich die Verhandlungspartner in vielen Punkten in ihren Positionen angenähert haben. Auf der anderen Seite gibt es weiterhin grundsätzliche Differenzen in Kernfragen.

Die Verhandlungspartner haben noch immer sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, wie weitreichend das Acta-Abkommen ausfallen soll. So wollen die USA lediglich Urheberrechte und Markenrechte abdecken, wohingegen die EU-Kommission auch Patente und geografische Herkunftsbezeichnungen mit einschließen will. Das aber würde erfordern, dass die USA tiefgreifende Gesetzesänderungen vornehmen müsste. Das lehnt der zuständige US-Handelsbeauftrage allerdings strikt ab. Die Chancen, solche Änderungen durch die Kammern des Parlaments zu bringen, dürften auch denkbar schlecht stehen.

Provider und ihre Kundendaten

In einem wichtigen Punkt hat die US-Seite nachgegeben. Internetprovider sollen demnach nicht mehr für Straftaten ihrer Kunden geradestehen müssen. Stattdessen sollen freiwillige Vereinbarungen zwischen ISPs und Rechteinhabern ("cooperative efforts") gefördert werden, um Urheberrechtsverletzungen im Internet zu bekämpfen. Den Vertragsparteien soll die Möglichkeit eingeräumt werden, per Gesetz vorzuschreiben, dass ISPs im Fall mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen Kundendaten an die Rechteinhaber herauszugeben haben.

Die EU will zusammen mit der Schweiz außerdem erreichen, dass Rechteinhaber gegen Internetprovider und andere Mittler mit einstweiligen Verfügungen vorgehen können. Ein Three-Strikes-Modell nach französischem Vorbild, bei dem Wiederholungstätern wegen der von ihnen begangenen Urheberrechtsverletzungen der Internetzugang gekappt wird, scheint hingegen endgültig vom Tisch zu sein.

Im Hinblick auf das umstrittene Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen setzen sich die USA mit Nachdruck für die Festschreibung von konkreten Mindeststandards ein. Die EU lehnt das bisher weitgehend ab. Zugleich ist die EU dagegen, in engem Umfang Ausnahmen vom Umgehungsverbot zuzulassen. Zuletzt hatten in den USA einige Urteile für Aufsehen gesorgt, die unter bestimmten Umständen die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen für zulässig erklärt hatten.

Unterschiedliche Vorstellungen

Das EU-Parlament hat in dieser Woche erneut zu Acta Stellung bezogen. Eine schriftliche Erklärung (12/2010) der Abgeordneten Françoise Castex, Alexander Alvaro, Stavros Lambrinidis und Zuzana Roithová zu Acta fand mit 377 Stimmen die erforderliche Mehrheit. In der Erklärung betonen die EU-Parlamentarier, dass es keine "indirekte" Harmonisierung des EU-Rechts im Bereich Urheber-, Patent- oder Markenrecht durch Acta geben dürfe. Auch dürften die Ansprüche auf ein rechtsstaatliches Verfahren, die Redefreiheit und der Schutz der Privatsphäre nicht durch Acta untergraben werden.

Die EU-Kommission ist für die Ratifizierung des Acta-Abkommens auf die Zustimmung des EU-Parlaments angewiesen. Die Position der Parlamentarier kann sie von daher nicht einfach übergehen. Dass es angesichts der Vorbehalte des Parlaments und der unterschiedlichen Vorstellungen von USA und EU tatsächlich zu einem Abschluss der Acta-Verhandlungen noch in diesem Jahr kommt, scheint zweifelhaft. Dafür müssten sich alle Beteiligten noch deutlich weiter aufeinander zubewegen als sie es bisher getan haben. Binnenmarktkommissar Karel de Gucht hat schon einmal zu verstehen gegeben, dass die EU-Kommission beim Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen auf keinen Fall nachgeben will. [von Robert A. Gehring]


ACTAtata 12. Sep 2010

Also dass das EU-Parlament das ablehnt, ist wohl eher fraglich. Die knicken doch eh...

tada 09. Sep 2010

So it's; brav, setzen, 1.

e-user 09. Sep 2010

IIRC koennen Abkuerzungen dann klein geschrieben werden, sobald diese als Wort...

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C3D2 Pentamedia Portal / 18. Sep 2010

pentaMusic Radio Show: 14. September 2010



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