Urteil

EU-Gerichtshof kippt deutsches Glücksspielmonopol

Das deutsche Glücksspielmonopol ist nicht gerechtfertigt, das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Monopole könnten zwar ausgesprochen werden, um die Spielsucht zu bekämpfen. Dazu sei die deutsche Regelung jedoch nicht kohärent und systematisch genug.

Anzeige

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das deutsche Glücksspielmonopol gekippt. Die deutsche Regelung für Sportwetten stelle eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit dar und verstoße damit gegen EU-Recht, begründete das Gericht.

Monopole nicht grundsätzlich unrechtmäßig

Grundsätzlich hält das Gericht Monopole in diesem Bereich nicht für unrechtmäßig. Solche Beschränkungen könnten "aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses wie der Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen und der Bekämpfung der Spielsucht gerechtfertigt sein". Die Maßnahmen müssten aber so gestaltet sein, dass dieses Ziel auch erreicht werde.

Das gelte jedoch nicht für die Art und Weise, wie in Deutschland das Glücksspielmonopol gehandhabt werde, befand das Gericht. Die deutsche Regelung begrenze "die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise". So werben die Inhaber staatlichen Monopole intensiv für ihre Lotterien, um so die Einnahmen daraus zu steigern. Das aber widerspreche den Zielen, die ein Monopol rechtfertigen, etwa der Bekämpfung der Spielsucht.

Monopol nicht zu rechtfertigen

Zudem duldeten die deutschen Behörden Kasino- oder Automatenspiele, die ein höheres Suchtpotenzial aufwiesen als die Spiele, die von dem Monopol betroffen sind. Das Gericht befand, dass sich somit ein staatliches Monopol auf Glücksspiele nicht mehr rechtfertigen lasse.

Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Lotto-Staatsvertrag verbietet unter anderem Wetten und Glücksspiele über das Internet. Dagegen hatten Glücksspiel- und Wettanbieter Widerspruch eingelegt. Der damalige EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy leitete seinerzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.

Beifall aus Brüssel

Entsprechend begrüßte die Europäische Kommission das Urteil. "Auf den ersten Blick stimmt das Urteil des EuGH mit der Position der EU-Kommission überein", sagte eine Sprecherin der Kommission der Tageszeitung Die Welt.


uiiih 12. Sep 2010

Ach da gehen die zusätzlichen 1 Mrd. pro Jahr hin.

dewez 10. Sep 2010

nun ich habe hier einige meinungen zum thema lotto und staatliches glücksspielmonopol...

Himuralibima 10. Sep 2010

Ausdrücklich zum Abkassieren der Deppen wurden die Lotterien ja auch erfunden und seit...

Der braune Lurch 09. Sep 2010

Nicht bei seiner Ziehung ;)

Linus 09. Sep 2010

bald mal ne Steuererhöhung fällig. Und auch Krankenkassenbeiträge müssen hoch. Irgend...

Kommentieren




Anzeige
  1. Projekt- / Softwareingenieur (m/w) Manufacturing Execution Systems (MES)
    Brückner Servtec, Siegsdorf
  2. Technical Consultant Mobile Anwendungen (m/w)
    BayWa AG, München
  3. Consultant Finance Processes & Applications (m/w)
    Fresenius Netcare GmbH, Bad Homburg
  4. Abteilungsleiter (m/w) IT-Infrastruktur und IT-Services
    Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Paypal

    Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren

  2. Desktop-Roadmap

    Mozilla hat mit Firefox 2012 viel vor

  3. Spielebranche

    Diskussion über "stinkende Gamer"

  4. Gerüchte

    Apple will alle Notebooks dünner machen

  5. Tilt-Shift-Effekt

    Generator für Spielzeuglandschaften


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 268 | letzter Beitrag 17:59 Uhr

  2. Kommentare: 173 | letzter Beitrag 18:24 Uhr

  3. Kommentare: 164 | letzter Beitrag 18:18 Uhr

  4. Kommentare: 114 | letzter Beitrag 17:54 Uhr

  5. Kommentare: 96 | letzter Beitrag 16:40 Uhr

Mehr


  1. Deutsche Post

    Zusatzfunktionen beim E-Postbrief dauern länger

  2. Gnome

    Neue Spezifikation für Fensterlayout

  3. Samsung Galaxy Tab 2

    7-Zoll-Tablet mit Android 4.0 und Glonass-Unterstützung

  4. IBM-Mainframe

    Nasa schaltet letzten Großrechner ab

  5. Appmenu Runner

    Head-Up Display auch in KDE

  6. Galaxy S2 mit Android 2.3.6

    Update wegen Abstürzen zurückgezogen?

  7. Fair Labor Association

    Apple lässt Foxconn überprüfen

  8. 802.11ac

    Broadcom will Chips für Gigabit-WLAN noch 2012 liefern

  9. Nutzer in Deutschland

    Immer mehr Onlinezeit im sozialen Netzwerk

  10. Cash Music

    Freie Plattform zur Selbstvermarktung für Musiker



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


WOA: Windows 8 für ARM im Detail
WOA
Windows 8 für ARM im Detail

Mit Windows on ARM (WOA) will Microsoft ein neues System mit einer ganz neuen Art von PCs etablieren. Damit Windows 8 auf ARM performant läuft und lange Akkulaufzeiten ermöglicht, musste Microsoft einige Kompromisse machen.

  1. Windows 8 auf ARM Microsoft zeigt Office 15

Test X-Plane 10: Flugsimulator mit Openstreetmap und vielen Rechnern
Test X-Plane 10
Flugsimulator mit Openstreetmap und vielen Rechnern

Ernsthafte Flugsimulationen gibt es kaum noch. Eine der letzten verbliebenen ist X-Plane 10 für Windows, Mac OS X und Linux. Golem.de hat sich ins virtuelle Cockpit gesetzt und den Flugsimulator mit mehreren Rechnern und iPads als Instrumente gespielt.


Bing, Blekko, Duck Duck Go: Googeln ohne Google?
Bing, Blekko, Duck Duck Go
Googeln ohne Google?

Die überarbeitete Version der Google-Suche "Search, plus Your World" hat heftige Debatten ausgelöst. Vor allem der Datenschutz steht mal wieder im Vordergrund der Kritik. "Geht es eigentlich auch ohne Google?", fragen sich daher viele Nutzer. Der Blogger Marcel Weiß hat es 18 Monate lang getestet.

  1. "Focus on the User" Facebook und Twitter zeigen Google, wie soziale Suche geht
  2. Neuer Algorithmus Google straft Seiten mit zu viel Werbung ab
  3. Theseus-Projekt Quote soll die erste Zitate-Suchmaschine Deutschlands werden

Zum Artikel