Webcam-Schülerüberwachung

Schule muss Anwalt der Eltern 260.000 US-Dollar zahlen

Auch wenn es im Streit um die Überwachung von Kindern per Webcam in einem US-Schulbezirk wohl nicht zur Anklage der Staatsanwaltschaft kommt, soll der Schulbezirk im Rahmen der Zivilklage der Eltern rund 260.000 US-Dollar an deren Anwalt zahlen, entschied ein Gericht.

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In der Auseinandersetzung um die Überwachung von Kindern per Webcam im US-Schulbezirk Lower Merion School erhält der Anwalt der Eltern 260.000 US-Dollar für seine Tätigkeit. Das hat Bezirksrichter Jan E. DuBois gestern entschieden, berichtet der Philadelphia Inquirer. Die Schulleitung müsse Anwalt Mark S. Haltzman für seine geleistete Arbeit entlohnen, schreibt das Gericht in einem 14-Seiten-Entscheid.

Haltzman habe zudem das Recht, später weitere, möglicherweise noch höhere Rechnungen vorzulegen. 87.000 US-Dollar berechnete der Anwalt für den Rat von IT-Experten, 4.800 US-Dollar für Videoaufnahmen von mündlichen Vernehmungen und 15.000 US-Dollar für die Begründung von Zahlungsaufforderungen. Haltzmans Stundensatz liegt bei 425 US-Dollar.

Eltern klagen gegen die Schulleitung, weil Webcams in Schülernotebooks als Überwachungskameras eingesetzt worden seien. Die Kameras in den Macbooks der Schüler waren für die IT-Abteilung der Schulleitungen aus der Ferne jederzeit aktivierbar, so Michael und Holly Robbins, deren 15-jähriger Sohn Blake auf die Harriton High School geht. Haltzman ist der Anwalt der Familie. Er vertritt auch den ehemaligen Schüler Jalil Hasan. Der Blake-Sohn erhielt nach seiner Darstellung im November 2009 einen Verweis wegen "ungebührlichen Verhaltens". Dabei wurde ein Bild vorgelegt, das von seinem Macbook aufgenommen wurde. Die Technik sei genutzt worden, um ohne Zustimmung oder Wissen der Schüler Webcam-Aufnahmen und Screenshots zu machen, während die Kinder zu Hause waren. 58.000 Überwachungsbilder seien in zwei Jahren mit den Webcams aufgenommen worden, so der Bericht eines Teams von Rechts- und IT-Experten. Die Schulleitung argumentiert, die Webcams seien nur eingeschaltet worden, wenn eines der Macbooks als gestohlen oder verloren gemeldet wurde, was sehr oft vorkam.

Zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft wird es nicht kommen. Die über sechs Monate laufenden Ermittlungen hätten keinen Anhaltspunkt dafür geliefert, dass es zu Straftaten gekommen sei, so der Staatsanwalt im August 2010. Die zivilrechtliche Klage der Robbins und Hasans gegen den Schulbezirk läuft jedoch weiter.

Ein Sprecher des Schulbezirks zeigte sich "tief enttäuscht" über die Gerichtsentscheidung, die den Steuerzahler hart treffe. Haltzman nannte das Urteil fair und angemessen. Beide Seiten erklärten, an einer außergerichtlichen Einigung interessiert zu sein. Haltzman hatte von der Schule 435.000 US-Dollar für Gebühren und andere Ausgaben gefordert. Bei US-Sammelklagen sind die Anwaltsgebühren Teil von außergerichtlichen Einigungen.


gängstah 01. Sep 2010

ja die müsste man einfach einfangen in ein käfig packen und da sollen sie auch sitzen...

ekelhaft 01. Sep 2010

Aha, man kann also einfach 3-4 Bundesgesetze missachten, das ist nicht kriminell. Wie...

firehorse 01. Sep 2010

für das Klo-Putzen? Erzähle dies keinen deutschen Facharbeiter!!! Die wandern alle aus...

der alte... 31. Aug 2010

Bei genau DIESER Aussage musste ich auch an die Waffengesetze in den USA denken: "Wieso...

DexterF 31. Aug 2010

Justizsystem, um genau zu sein - dass die bloße Durchführung dieser Spionage im...

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