Datenschutz

Personalchefs sollen nicht in sozialen Netzwerken stöbern

Der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, untersagt es Arbeitgebern, Bewerberdaten aus sozialen Netzwerken wie Facebook zu holen.

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Der Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz enthält Aussagen zu sozialen Netzwerken. Wie das Beck-Blog berichtet, heißt es im aktuellen Entwurf: "Bei Daten aus sozialen Netzwerken, die der elektronischen Kommunikation dienen, überwiegt das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten; dies gilt nicht für soziale Netzwerke, die der Darstellung der beruflichen Qualifikation dienen."

Zur Begründung schreibt der Gesetzgeber, die dort "eingestellten Daten dürfen vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht erhoben werden; eine Ausnahme gilt nur für soziale Netzwerke im Internet, die gerade zur eigenen Präsentation gegenüber potenziellen Arbeitgebern genutzt werden.".

Damit sollen Personalabteilungen davon abgehalten werden, etwa bei Facebook nach persönlichen Angaben eines Bewerbers zu stöbern. Die Daten in Karrierenetzwerken wie LinkedIn und Xing sind davon ausgenommen, wobei unklar ist, wie soziale Netzwerke definiert werden und wann diese als beruflich genutzt gelten, zumal sich das vermutlich nicht nur von Nutzer zu Nutzer unterscheidet, sondern auch ein Nutzer den gleichen Dienst durchaus beruflich und privat nutzen kann.

Die Passage zum praktisch ohnehin nicht kontrollierbaren Suchverhalten von Firmen hat jedoch eher symbolischen Charakter: Sanktionen für Arbeitgeber, die zu intensiv nach Bezügen zu Namen von Jobanwärtern im Internet suchen, sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Das Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz ist eine Reaktion auf zahlreiche Bespitzelungsskandale in Unternehmen wie Lidl, Kik, Deutsche Bahn, Deutsche Telekom und Daimler. Opposition und Datenschützer kritisieren, der Entwurf enthalte zu viele Grauzonen. Der Innenexperte der Linken, Jan Korte, forderte, das Gesetz müsse abhängig Beschäftigte effektiv davor bewahren, dass durch den Missbrauch ihrer Daten ihr grundgesetzlich geschütztes Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werde. Diese Anforderungen würden in weiten Teilen nicht erfüllt. Einigen Verbesserungen - wie dem selbstverständlichen Verbot der heimlichen Videoüberwachung oder der Überprüfung der Vermögensverhältnisse sämtlicher Mitarbeiter - stünden zahlreiche Ausnahmeregelungen und weitgehende Befugnisse zur Überwachung entgegen. Angemessene und abschreckende Sanktionen oder eine effektive Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten seien nicht vorgesehen. "Diese sind aber nötig, um den gesetzlichen Regelungen auch tatsächlich Wirkung zu verleihen", sagte Korte.

Nach wie vor erlaube der Gesetzentwurf den Arbeitgebern anlassunabhängige Datenabgleiche und das Abfragen praktisch aller Daten zur ethnischen Herkunft, zur Religion, zur Weltanschauung, zur sexuellen Identität oder zu Vermögensverhältnissen bei Einstellungsgesprächen. Damit werde der Unternehmerseite eine Datensammelerlaubnis erteilt, so Körte. Außerdem sei zu befürchten, dass es nach dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung zu einer Ausweitung der offenen Videoüberwachung komme.


LockerBleiben 27. Aug 2010

Denn die betroffene Klientel (Mittelstand, berufstätig) hat von Schwarzgeld...

Krio 26. Aug 2010

Das Gesetz ist aus guter Absicht heraus entstanden. Einige Teile darin sind nun offenbar...

WeiterSo 26. Aug 2010

... unsere Steuergelder würden nicht sinnvoll ausgegeben. Könnten man nicht auch ein...

Bitte Autor... 26. Aug 2010

Also, dies mag schon etwas für sich haben. Allerdings glaubst Du tatsächlich danach...

Bubi 26. Aug 2010

Dann gehen die personaler halt ueber die google Suche, dort stehen von Facebook auch alle...

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