Amtsgericht Wuppertal

Schwarzsurfen ist keine Straftat

Wer ohne Erlaubnis über ein fremdes, ungesichertes WLAN surft, macht sich nicht strafbar. Das hat das Amtsgericht Wuppertal entschieden. In einer früheren Entscheidung war das Gericht noch zu einem anderen Ergebnis gekommen.

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Im konkreten Fall wurde dem Tatverdächtigen vorgeworfen, sich im August 2008 mit seinem Laptop mittels einer drahtlosen Netzwerkverbindung in ein offenes WLAN eingewählt zu haben, um ohne Erlaubnis und ohne Zahlung eines Entgelts darüber das Internet zu nutzen. "Dieses Verhalten ist jedoch nicht strafbar", so das Amtsgericht Wuppertal in einem von der Kanzlei Ferner veröffentlichten Urteil (20 Ds-10 Js 1977/08-282/08) vom 3. August 2010. Die Kanzlei vertritt den Beschuldigten.

Das sogenannte Schwarzsurfen erfülle weder den Tatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten nach §89 I 1 TKG noch des unbefugten Abrufens oder Verschaffens personenbezogener Daten nach §§44, 43 II Nr.3 BDSG, heißt es in dem Urteil. Damit korrigiert das Amtsgericht Wuppertal seine eigene Entscheidung vom 30. April 2010 ausdrücklich.

Letztendlich lehnte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens in der Sache ab.


gKar 12. Aug 2010

Blöder Vergleich: Erstens gehe ich davon aus, dass ich beim „Strom-Klau" Kosten für den...

Heuchlerfinder 11. Aug 2010

Und dann stehst du vor der Ethernet-Hürde, die nur unter seltenen oder umständlich...

gentoomaniac 11. Aug 2010

Word. Die entwicklung geht immer mehr in richtung misstrauen und "Verklage oder werde...

lesererer 11. Aug 2010

Hä? Wie soll man denn darauf kommen, dass ein offenes Netz nur aus Versehen offen ist...

lesererer 11. Aug 2010

------------------------------------------------------------------> Router verbunden. Es...

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ubbu.de / 11. Aug 2010

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