Europa

Google erlaubt Buchung markenrechtlich geschützter Begriffe

Google erlaubt es künftig in Europa, Anzeigen zu markenrechtlich geschützten Begriffen zu buchen. Damit reagiert Google auf eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

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Ab 14. September 2010 gilt Googles neue Markenrichtlinie für Europa und die Europäische Freihandelszone (EFTA). Dann wird es Unternehmen möglich sein, geschützte Begriffe als Keywords zu verwenden, wenn sie bei Google in Europa Anzeigen schalten. Bislang können Markeninhaber in Europa eine Beschwerde bei Google einreichen, um zu verhindern, dass bei der Eingabe ihrer eigenen Marke fremde Anzeigen geschaltet werden.

Die neue Markenrichtlinie entspricht dem, was Google auch in den meisten anderen Ländern macht. In den USA und Kanada können Inserenten schon seit 2004 fremde Markenbegriffe verwenden, in Großbritannien und Irland seit 2008 und in vielen anderen Ländern seit Mai 2009.

Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen. So soll verhindert werden, dass Nutzer durch Anzeigen auf Webseiten gelockt werden, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -dienstleistungen zu verkaufen.

Möglich ist der lockerere Umgang mit markenrechtlich geschützten Begriffen durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Der französische Luxusgüterkonzern Moët Hennessy - Louis Vuitton hatte vor einem französischen Gericht wegen der Verletzung seiner Markenrechte bei Google Adwords durch Konkurrenten und Produktfälscher geklagt. Das Gericht hatte sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt, um zu klären, ob Besitzer von Markenrechten Google daran hindern können, diese als Suchbegriff in seinem Referenzierungsdienst zu verkaufen.

Der Europäische Gerichtshof entschied letztendlich, Google dürfe geschützte Markennamen als Suchwörter an Onlinewerbetreibende verkaufen. Einzige Einschränkung: Werbende dürfen mit Schlüsselwörtern von Google keine Anzeigen einblenden lassen, aus denen der durchschnittliche Internetnutzer nicht leicht erkennen kann, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen.


Suchmaschine 05. Aug 2010

Ich persönlich nutze google tatsächlich nur als Suchmaschine, googlecoockies genau wie...

NetBooster 04. Aug 2010

Das heißt, dass ein Unternehmen, das in Europa bei Google Anzeigen schaltet, geschützte...

Hinweisgeber_ 04. Aug 2010

Du meinst dass sich dann alle 10jährigen Deutschlands von Ihrem Idol abwenden? Och...

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