DAV und DNotV

Anwälte und Notare gegen De-Mail

De-Mail bringt keinen Mehrwert, aber zusätzliche Gefahren für Verbraucher, kritisieren der Deutsche Notarverein (DNotV) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Das geplante Gesetz berge rechtliche wie praktische Probleme und enthalte Fehler.

Anzeige

Die Anwälte und Notare kritisieren unter anderem, dass mit De-Mail beispielsweise Rechnungen, Mahnungen, behördliche Schreiben und Bescheide zugestellt werden können, "ohne dass der Bürger hiervon konkret Kenntnis erlangt". Damit werde der Rechtsschutz gegen die Wirtschaft und die Verwaltung beschnitten.

"Es gibt keinen triftigen Grund, einen De-Mail-Dienst zu initialisieren. Mit der elektronischen Signatur ist eine Zustellung elektronischer Dokumente heute schon möglich", so DAV-Präsident Wolfgang Ewer. Einen Bedarf an De-Mail gebe es nicht, denn "in der Praxis läuft die E-Mail-Kommunikation heute schon problemlos", so Ewer.

Nutzer erhalten auf elektronischem Weg täglich viele erwünschte, aber auch unerwünschte Nachrichten, die es zu kontrollieren und dann auf ihre Relevanz hin zu überprüfen gilt, merkt DNotV-Präsident Oliver Vossius an: "Dazu kommt noch die allgemein zu beobachtende Zunahme nichts- oder zumindest wenig sagender persönlicher Kommunikation. All das führt zu einem Datenoverkill beim Nutzer". Letztendlich berge dies die Gefahr, dass wichtige E-Mails nicht erkannt und aus Versehen gelöscht oder schlicht übersehen werden.

So besteht nach Ansicht der beiden Organisationen die Gefahr, dass beispielsweise aus Versehen ein Bußgeldbescheid, eine Abrissverfügung oder ein Gerichtsurteil übersehen wird und am Ende Rechtsmittel nicht mehr möglich sind.

Die Juristen bemängeln zudem, dass der Gesetzentwurf nichts zu den Kosten des Dienstes für den Bürger sagt. Dabei sei auch der für De-Mail notwendige Rechner mit einzubeziehen. Letztendlich sei De-Mail ein Versuch der Industrie, "für die E-Mail Gebühren einzuführen wie beim Telefon".

Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass De-Mail-Nutzer keinen Anspruch darauf haben, beim Anbieterwechsel ihre E-Mail-Adresse beizubehalten, wie es beispielsweise bei Telefonnummern im Mobilfunk möglich ist. Die E-Mail-Adressen laufen immer unter der Domain des Anbieters, so dass lediglich eine Weiterleitung möglich wäre, aber nicht eine direkte Zustellung an einen anderen Anbieter.

Darüber hinaus sei die Identitätsfeststellung unklar und unsicher: Nach aktuellem Stand sei lediglich eine einmalige Identitätsfeststellung bei der Anmeldung vorgesehen, aber keine nachträgliche Überprüfung beispielsweise nach Umzug oder Heirat.

Im Gesetz fehle im Übrigen auch ein Passus, nach dem weder eine staatliche Behörde, ein Unternehmen mit Monopolcharakter wie beispielsweise ein Stromversorger noch der Arbeitgeber eines Bürgers diesen zwingen können, sich ein De-Mail-Konto zu besorgen.

DNotV und DAV plädieren daher dafür, statt De-Mail auch weiter auf E-Mails mit digitalen Signaturen zu setzen.


Anonym 25. Nov 2010

Keineswegs. Dafür gibt es die sogenannten Einwurf-Einschreiben. Aber woher solltest Du...

Björn-Lars Kuhn 04. Aug 2010

Die beiden neuen Varianten um Briefe zu versenden stehen ja in den Medien recht heftig in...

Hinweisgeber_ 04. Aug 2010

Du kannst mal davon ausgehen dass die Dt. Post bzw. deren Admins keine DAU-GUIs...

sdkbfhsdjkbgsdj... 04. Aug 2010

Wie auch?

cyd 04. Aug 2010

... ich dachte schon du hättest geschrieben dass es keinen interessiert :) Info fehlt an...

Kommentieren




Anzeige
  1. Leiter Bereich IT (m/w)
    Barmherzige Brüder Trier e.V., Koblenz
  2. Senior Developer (m/w) TYPO3
    TUI.com GmbH, Berlin
  3. Projektmanager für Webapplikationen (m/w)
    Information Factory Deutschland GmbH, Nürnberg
  4. Akademische Räte / Rätinnen
    Universität Passau, Passau

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Xbox One

    Forza 5 und Halo-Serie von Spielberg kommen für Xbox One

  2. Microsoft

    Xbox One mit neuer Kinect und Blu-ray-Laufwerk

  3. Datennetz

    Bundesweite Störung beim mobilen Internet der Telekom

  4. Heavy Gear Assault

    Mech-Action auf Basis der Unreal Engine 4

  5. Superkondensator

    Neuer Energiespeicher mit kurzer Ladezeit

  6. Ruckus Wireless

    Telefonzellen werden zu Gratis-Hotspots

  7. Engine

    Unity-Basis kostenlos mit Mobile-Werkzeugen

  8. Drosselung

    Ein Drittel aller Filme wird als Video-on-Demand geliehen

  9. Wikileaks

    Wau-Holland-Stiftung kann nur noch die Server bezahlen

  10. Surface Pro im Test

    Microsofts Tablet überzeugt als Notebook



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Sailfish-Smartphone: Jolla stellt "The Other Half" vor
Sailfish-Smartphone
Jolla stellt "The Other Half" vor

Jolla hat unter dem Namen "The Other Half" (Die andere Hälfte) sein erstes Smartphone mit dem Meego-Nachfolger Sailfish OS vorgestellt. Die Entwickler von Nokias einzigem Meego-Smartphone N9 bieten "Die andere Hälfte" mit 4,5-Zoll-Display ab sofort zur Vorbestellung an.

  1. Sailfish OS Erste Jolla-Smartphones Anfang Mai erhältlich
  2. Displayserver Wayland 1.1 mit neuen Weston-Backends
  3. Jolla SDK für Sailfish veröffentlicht

LG: Flexibles OLED für gewölbte Smartphones
LG
Flexibles OLED für gewölbte Smartphones

LG hat ein OLED-Display mit 5 Zoll großer Diagonale präsentiert, das flexibel ist und damit den Weg für gewölbte Smartphones freimacht. Auch ein 7 Zoll großes Display mit Full-HD-Auflösung in herkömmlicher LCD-Technik gehört zu den Neuheiten.

  1. Lotus XT Glas Neues Corning-Schutzglas für 2 Meter breite Bildschirme
  2. Smartphone Google bringt Galaxy S4 mit purem Android
  3. LG 55EA9800 Gebogener OLED-Fernseher mit 55 Zoll ist serienreif

Bezahldienst: Google Checkout wird eingestellt
Bezahldienst
Google Checkout wird eingestellt

Google stellt seinen Zahlungsdienst Checkout in sechs Monaten ein. Anbieter sollen stattdessen auf Google Wallet umsteigen.

  1. Google Wallet Geldversand per E-Mail
  2. Messenger iPhone-Nutzer sollen jährlich für Whatsapp zahlen
  3. Instant-Messaging Whatsapp für Blackberry 10 ist da

Zum Artikel