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BundesnetzagenturBußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung
Die beiden aktuellen Bußgeldverfahren umfassen mehrere Beschwerden von Verbrauchern und damit mehrere Taten. Beworben wurden Produkte aus den Branchen Medien und Versandhandel mit Nahrungsmitteln. Knackpunkt dabei war die Frage, ob den Unternehmen eine Einwilligungserklärung der Verbraucher vorlag.
Die Bundesnetzagentur meint nein, denn die Unternehmen legten lediglich Erklärungen vor, bei denen es sich um allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet handelt, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung beispielsweise von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen umfassten. "Diese Teilnahmebedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht. Für die konkreten Taten lagen somit keine wirksamen Einwilligungen der Angerufenen vor", betonte Bundesnetzagenturpräsident Matthias Kurth. "Wer Werbeanrufe durchführt, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher zu verfügen, dem drohen hohe Bußgelder." Um Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung zu verhängen, ist die Behörde auf die Hilfe der Verbraucher und deren möglichst genaue Informationen angewiesen. Die eigentliche Durchführung der Ermittlungs- und Bußgeldverfahren ist zudem zeitaufwendig. Die Bundesnetzagentur muss im Bußgeldverfahren den konkreten Beweis dafür erbringen, dass der Anrufende schuldhaft Werbeanrufe durchgeführt hat, was oft nur durch umfangreiche Zeugenbefragungen möglich ist. Auch müssen oftmals vorgelegte Einwilligungserklärungen der jeweils betroffenen Unternehmen rechtlich geprüft werden, was jeweils eine aufwendige Einzelfallbewertung darstelle und nicht selten zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen führe, so die Behörde. Seit August 2009 stellen Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Im Fall der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt werden. Allein im Zeitraum vom August 2009 bis April 2010 sind bei der Bundesnetzagentur über 57.000 schriftliche Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Daraus resultierten bislang elf Ordnungswidrigkeitsverfahren mit dem Erlass von Bußgeldbescheiden wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Summe der dabei verhängten Bußgelder liegt bei rund 694.000 Euro. (ji)
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