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Kein Rückgaberecht für Erstkäufer des iPhone 4

Auch deutsche Käufer des iPhone 4 können nun das von Apple versprochene Rückgaberecht nutzen. Allerdings gilt das aufgrund von Apples 30-Tage-Grenze generell für nicht diejenigen, die das iPhone 4 am Erstverkaufstag erworben haben.

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30 Tage ab Kaufdatum gilt Apples Rückgaberecht. Damit sind alle iPhone-4-Besitzer davon ausgeschlossen, die das Gerät am 24. Juni 2010 erworben haben - dem Erstverkaufstag. Und für deutsche Kunden gilt das Rückgaberecht ohnehin nur für künftig erworbene iPhone-4-Modelle, wie die Deutsche Telekom Golem.de auf Nachfrage erklärte. In einer Einzelfallprüfungen wird zudem festgestellt, ob aus Kulanz der dabei abgeschlossene Mobilfunkvertrag vorzeitig beendet werden darf.

Ein T-Mobile-Vertrag kann aber nur dann mit der iPhone-4-Rückgabe vorzeitig aufgelöst werden, wenn dieser beim Gerätekauf mit abgeschlossen wurde. Wer bereits einen T-Mobile-Vertrag besaß und ihn nur verlängert hatte, ist von der Aufhebung des Vertrags ausgeschlossen. Der komplette Kaufpreis des iPhone 4 wird ohne Einschränkungen zurückgegeben.

Die Deutsche Telekom bietet auch eine FAQ-Seite zum iPhone 4, die unter anderem die Frage nach einer Rückgabe behandelt. Dort heißt es dazu allerdings noch, dass über den "Prozess zur Rückgabe des iPhone 4" kurzfristig informiert werde; die aktuellen Details fehlen.


Gehirnwähler 29. Jul 2010

Dü kannst das iPhone in der Hand halten, obwohl, kann man die anderen auch ... hmm okay...

TTX 28. Jul 2010

Provider: macnews.de OnlineServices GmbH da weiste warum :)

TomTomTomTomTom... 28. Jul 2010

Das was beim Iphone nicht funktioniert ist wenn man 2 Antennen brückt. beim auto wäre...

Prypjat 28. Jul 2010

Die Schutzhülle ist nicht zulässig, als Mängelbeseitigung. Äußerliche Veränderungen...

Youssarian 28. Jul 2010

Im Zivilprozess gibt es keine "Unschuldsvermutung", auch wenn Du das noch nie gehört hast.

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