iPhone Jailbreak

US-Behörde stärkt Nutzerrechte (Update)

Niederlage für Apple: Das US Copyright Office hält sogenannte Jailbreaks für das iPhone für rechtmäßig. Nutzer können also legal ihr Smartphone knacken, um darauf Applikationen zu installieren, die Apple davon fernhalten will. Außerdem dürfen sie den Netlock des Gerätes umgehen. Beides falle unter das Prinzip des Fair Use, entschied die Behörde.

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Den Schutz des iPhone zu umgehen, um auf dem Smartphone von Apple nicht akzeptierte Software zu installieren, verletzt nicht das US-Urheberrecht. Das hat das US Copyright Office entschieden. Außerdem gesteht die für das Urheberrecht zuständige Behörde Nutzern zu, den Netlock des Gerätes zu knacken, so dass sie ihren Netzbetreiber frei wählen können. Sie stärkte damit das Recht der Verbraucher, ihre Geräten und Software nach eigenem Gutdünken zu nutzen.

Apple will die Kontrolle

Apple handhabt den Zugang zum iPhone-App-Store ziemlich restriktiv: Jede App, die dort angeboten werden soll, wird zunächst geprüft. Einige werden auch abgelehnt, etwa weil sie zu viel nackte Haut zeigen. Apple begründet das Recht auf Kontrolle damit, dass Nutzer zwar das Gerät kauften, die Software aber Eigentum des Unternehmens bleibe. Der Käufer erwerbe lediglich ein Nutzungsrecht. Apple behalte die Kontrolle, um die Nutzer vor Schaden zu bewahren und die Funktionsfähigkeit der Geräte zu gewährleisten. Allerdings ist Apple bisher gegen keinen Anbieter der sogenannten Jailbreaks rechtlich vorgegangen.

Apple hat darauf hingewiesen, dass ein Jailbreak, also die Installation einer Applikation ohne Zulassung, das Gerät beschädigen könne. Das Unternehmen wolle sicherstellen, dass die iPhones funktionieren und dass die Kunden Spaß damit haben. Es zu knacken, um Applikationen zu installieren, die nicht aus dem App Store stammen, könne "dieses Erlebnis ernsthaft beinträchtigen", sagte eine Apple-Sprecherin dem Blog Cult Of Mac. Außerdem stelle ein Jailbreak eine Verletzung der Garantie dar. Wenn ein Nutzer also sein Recht wahrnimmt, selbst zu bestimmen, welche Applikationen auf seinem iPhone laufen, und dabei sein iPhone beschädigt, muss er damit rechnen, dass Apple ihn abweisen wird.

Zitatrecht gestärkt

Eine dritte Entscheidung des US Copyright Office bezog sich auf den Kopierschutz von DVDs. Danach dürfen Nutzer kurze Szenen aus Filmen kopieren und in neue Werke einfügen. Das gilt beispielsweise für Studienarbeiten in medienwissenschaftlichen Fächern, für Dokumentarfilme oder für nicht-kommerzielle Videos.

Das US Copyright Office gehört zur US-Kongressbibliothek. Es überprüft alle drei Jahre Urheberrechte, um festzustellen, "ob aktuelle Technologien, die den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken kontrollieren, die Möglichkeiten von Individuen, einschränken, diese Werke in einer rechtmäßigen Art und Weise zu nutzen", erklärte James Billington, der Direktor der Kongressbibliothek.

Nachtrag vom 27. Juli 2010, 14:11 Uhr:

Ergänzt um die Stellungnahme von Apple.


Yves 02. Aug 2010

Leider haben wohl auch die gerichte sich nicht genug mit dem Thema befasst. Der Nutzer...

Trollversteher 28. Jul 2010

Vermultich wohl eher wegen der Urheberrechtsverletzungen, die damit einher gehen...

Netspy 28. Jul 2010

Lass bleiben, die Trolle können doch nichts anderes als trollen und wollen/können solche...

Trollversteher 28. Jul 2010

Die Unterhaltungsindustrie hinter der "Raubkopierer"-Argumentation?

Trollversteher 28. Jul 2010

Spielt aber keine Rolle, was Du ihnen zugetraut hättest... Ist in der Wirtschaft nun mal...

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