US-Urteil

Kopierschutz-Umgehung manchmal erlaubt

Ein Berufungsgericht hat den Mischkonzern General Electric (GE) vom Verstoß gegen den Digital Millennium Copyright Act freigesprochen. GE hatte Kopierschutz-Dongles geknackt, um damit geschützte Software länger zu nutzen.

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Das Umgehungsverbot für technische Schutzmaßnahmen sorgt in allen Ländern, in denen es eingeführt wurde, für Kontroversen. Besonders heftig fällt die Kritik in den Fällen aus, wo technische Schutzmaßnahmen die legale Nutzung von digitalen Gütern verhindern, denn dafür hat der Gesetzgeber praktisch keine Ausnahmeregel vorgesehen. In den USA stehen die Bestimmungen zum Umgehungsverbot im Digital Millennium Copyright Act (DMCA).

Der US-Konzern General Electric hielt sich nicht an dieses Verbot und landete vor Gericht. GE nutzte einen von Hackern im Internet veröffentlichten Crack, um den Kopierschutz von Dongles eines Lieferanten zu umgehen. Die Software dient der Steuerung von unterbrechungsfreien Stromversorgungen und stammte von MGE UPS Systems. Um zu verhindern, dass die Software illegal kopiert wird, setzt MGE auf Kopierschutz-Dongles. Die Dongles sind mit einem Ablaufdatum versehen, so dass sie nur eine begrenzte Zeit benutzt werden können.

MGE klagte gegen GE und das Gericht verbot dem Unternehmen, die Software mit gecrackten Dongles zu benutzen. Außerdem wurde GE wegen Urheberrechtsverletzungen und der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen zu 4,6 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt. Mit diesem Urteil gab sich MGE jedoch nicht zufrieden. Der UPS-Hersteller wollte GE wegen der gecrackten Dongles auch für die Verletzung des Umgehungsverbots für technische Schutzmaßnahmen aus dem DMCA verurteilt sehen. MGE ging in Berufung.

Überraschendes Urteil

Das zuständige Berufungsgericht in New Orleans schlug sich zur Überraschung von MGE jedoch auf die Seite von GE und verwarf das Urteil der ersten Instanz, berichtet der Courthouse News Service. Richter Emilio Garza befand in seinem Urteil, das Verhalten von GE habe nicht gegen den DMCA verstoßen. "Ohne den Nachweis einer Verbindung zwischen dem 'Zugang' und dem 'Schutz' des urheberrechtlich geschützten Werks greift das Umgehungsverbot für technische Schutzmaßnahmen aus dem DMCA nicht", urteilte Garza. Und weiter: "Die technische Schutzmaßnahme des Eigentümers muss das urheberrechtlich geschützte Material gegen die Verletzung eines Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts schützen, nicht vor dem bloßen Gebrauch oder der Betrachtung."

Bisher galt eine Lesart des DMCA, wonach technische Schutzmaßnahmen auch dann nicht umgangen werden dürfen, wenn das Ziel der Handlung vom Urheberrecht gedeckt war. Die wenigen Ausnahmen von dieser Regel wurden durch den Copyright Registrar des U.S. Copyright Office nach Prüfung entsprechender Anträge festgelegt. Sollte das Urteil Bestand haben, dürften Verbraucher in der Jurisdiktion des Gerichtes von New Orleans beispielsweise legal einen Kopierschutz auf Musik-CDs umgehen, die sich auf einem bestimmten CD-Player nicht abspielen lassen. Auch ein die Nutzung störender Kopierschutz für Computerspiele dürfte legal geknackt werden. Mit seiner Rechtsauslegung zu Gunsten der Nutzer dürfte Garza für erhebliche Unruhe unter den Rechteinhabern sorgen. [von Robert A. Gehring]


vergehen 27. Jul 2010

Es ist ein Vergehen kein Verbrechen.

VWFahrer 27. Jul 2010

Wenn man ihn jährlich in die Mikrowelle legt kann das gut sein ;)

Prypjat 27. Jul 2010

Papier ist geduldig

9life-Moderator 27. Jul 2010

Ich würde die Aussage auch so ansehen. Demnach wären "NoCD-Cracks" nicht mehr illegal, da...

Schnuckelbärchen 26. Jul 2010

§69a Abs.5 UrhG "Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine...

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