Acta

iPod-Durchsuchungen nicht ausgeschlossen

Am Montag hatte die EU-Kommission den Mitgliedern des Europäischen Parlaments verboten, Informationen über den Stand der Verhandlungen zum Anti-Piraterie-Abkommen Acta zu verbreiten. Der aktuelle Stand des Vertragstextes hat dennoch seinen Weg ins Internet gefunden.

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Die französischen Internet-Aktivisten von La Quadrature du Net haben eine aktuelle, als "EU Restricted" gekennzeichnete Fassung des Acta-Vertragsentwurfs veröffentlicht. Der Text trägt das Datum vom 1. Juli 2010 und gibt mutmaßlich den auf der letzten Verhandlungsrunde Ende Juni in Luzern erzielten Stand wieder. Im März dieses Jahres hatte La Quadrature du Net schon einmal einen Acta-Vertragsentwurf ins Netz gestellt. Laut La Quadrature du Net stammt die aktuelle Fassung "anscheinend aus dem Bürgerrechtskomitee (LIBE) des Europäischen Parlaments".

Überraschende Veränderungen gegenüber älteren Fassungen zeigt der neue Entwurfstext nicht. Befürchtungen vieler Acta-Kritiker weltweit können damit nicht widerlegt werden. Der Wortlaut des Textes schließt weder aus, dass iPod-Durchsuchungen an Grenzübergängen die Regel werden, noch dass private Internetnutzer für nicht-kommerzielle Tauschbörsen-Aktivitäten künftig strafrechtlich verfolgt werden sollen. Über eine entsprechende Ausschlussklausel für "Endverbraucher" konnte noch keine Einigung erzielt werden.

Unterschiedliche Ziele

Auch die Ausweitung der Providerhaftung für illegale Aktivitäten von Internetnutzern ist keineswegs ganz vom Tisch. Die Verhandlungsparteien verfolgen in dieser Frage zum Teil abweichende Zielsetzungen, wie aus den Anmerkungen im Text ersichtlich ist. Ginge es nach den USA, so sollten alle Acta-Vertragsparteien ein Notice-and-Take-Down-Verfahren nach dem Vorbild des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) etablieren.

Aus dem Entwurfstext wird klar, dass besonders die USA den Schutz technischer Schutzmaßnahmen wie beispielsweise DRM ausweiten wollen. Die EU beharrt darauf, dass der Schutz nur wirksamen Maßnahmen zukommen soll, während Neuseeland Umgehungshandlungen von der Verfolgung ausnehmen will, die nicht gegen Schutzrechte verstoßen.

Um die zivil- und strafrechtliche Verfolgung von Verletzungshandlungen zu erleichtern, soll der Datenaustausch zwischen den Zollbehörden der Vertragsparteien ausgebaut werden.

Die wiederholten Beteuerungen der Verhandlungsparteien, dass der Acta-Vertrag keine Gesetzesänderungen zur Folge haben werde, kann der Vertragsentwurf weiterhin nicht untermauern. Etliche Kann-Klauseln geben den Vertragsparteien große Spielräume bei der Umsetzung des Vertrages.

Die nächste Verhandlungsrunde findet in einigen Wochen in Washington statt. Die Verhandlungsparteien streben eine Finalisierung des Abkommens noch in diesem Jahr an. [von Robert A. Gehring]


Satan 31. Jul 2010

Du stehst aber 1. in Beweispflicht und 2. unter Generalverdacht.

Maxiklin 16. Jul 2010

Durden hat den besten Post seit langem verfaßt :) Ich verstehe auch die Aufregung hier...

Maxiklin 16. Jul 2010

Naja, ich verstehe das nicht so ganz, daß viele hier möglichsts ALLE MP3s dabei haben...

Tantalus 16. Jul 2010

Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen. Es gibt...

Wir sind das Volk 16. Jul 2010

Ich frage mich was noch alles passieren muß bevor wir dieses nichtsnutzige Pack in...

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