Telefonwerbung
Härtere Strafen und schriftliche Bestätigung von Verträgen
Hessens Verbraucherschützer machen sich für einen besseren Schutz von Verbrauchern vor unerlaubter Telefonwerbung stark. Sie fordern höhere Bußgelder und eine schriftliche Bestätigung, wenn Verträge am Telefon abgeschlossen werden sollen. Ganz anders schätzt der Call-Center-Verband die Situation ein.
Jutta Gelbrich vom Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen und der hessische Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister fordern Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner auf, sich für schärfere Regelungen im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung einzusetzen. Die bisherigen gesetzlichen Vorschriften reichen nach ihrer Ansicht nicht aus.
Um ihre Forderungen zu untermauern, legten die Verbraucherschützer eine Umfrage vor. Daraus geht hervor, das trotz der im August 2009 verschärften Regelungen für Telefonwerbung weiterhin viele Verbraucher mit entsprechenden Anrufen konfrontiert sind und zum Abschluss von Verträgen oder zum Anruf kostenpflichtiger Nummern gedrängt werden.
Von 1.830 befragten Verbrauchern aus Hessen hatten 95,8 Prozent der Befragten vorab keine Zustimmung zu einem Werbeanruf erteilt. 47,5 Prozent wurde beim Anruf ein Vertrag untergeschoben. 24,3 Prozent der Angerufenen sollten eine kostenpflichtige Nummer zurückrufen.
Bei den meisten Anrufen ging es um Werbung für Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen (69 Prozent). 16,3 Prozent der erhielten einen Anruf von Energieversorgern, Telefon- und Internetdienstleistern, einem Zeitschriftenvertrieb oder einem Dienstleister für Bank- und Finanzprodukte.






Ich dachte ich wäre ihr letzter Kunde gewesen. Gibt es tatsächlich noch so blöde Leute...
Es gibt auch wirklich nicht einen einzigen Grund die Rufnummer vollständig zu...
Frau Engelhardt, sie haben augenscheinlich diesen Artikel maximal sehr grob überflogen...
Ok, aber wenn man zu Beginn des Gespräches darauf hinweist ist das natürlich etwas...
so oder so käse.
Kommentieren