OLG Frankfurt

Gewinnabschöpfungsanspruch bei Abofallen

Die mit Abofallen im Internet erzielten Gewinne können zu Gunsten des Bundeshaushalts abgeschöpft werden. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.

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Wer versucht, Verbraucher im Internet mit einer Kosten- oder Abofalle zu täuschen, muss damit rechnen, dass spätestens ab einer Abmahnung die damit gemachten Gewinne abgeschöpft werden können, auch wenn der eigene Anwalt das Angebot für rechtskonform hält. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 20. Mai 2010 (6 U 33/09).

Im konkreten Fall war den Betreibern diverser Abofallen eine Abmahnung zugegangen, die sie auf die Rechtswidrigkeit ihres Angebots hinwies. Sie hatten daraufhin eine vom Abmahnenden vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben, die allerdings einen kleinen inhaltlichen Fehler enthielt. Dennoch hätten sie wissen müssen, dass ihr Geschäft nicht rechtskonform ist, auch wenn ihr eigener Anwalt das Gegenteil behauptete, so das Gericht. Es habe keinen Grund gegeben, dem eigenen Anwalt mehr zu vertrauen als der Abmahnung.

Letztendlich liege dadurch eine durch einen Wettbewerbsverstoß verursachte Gewinnerzielung zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern vor. Das gelte auch dann, "wenn die Verbraucher, die für das geleistete Entgelt keine brauchbare Gegenleistung erhalten haben, ihnen zustehende Anfechtungs- oder Rückforderungsrechte - sei es aus Unkenntnis über das Bestehen dieser Rechte, sei es um einer Auseinandersetzung hierüber aus dem Wege zu gehen - nicht geltend machen und infolge dessen verlieren", heißt es im Leitsatz des Urteils.

Somit seien die Voraussetzungen für eine Gewinnabschöpfung gegeben. Eine Revision ließen die Richter nicht zu, da "die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern" würde.

Im Ergebnis könnte es damit für Abo-Fallen-Betreiber erheblich schwerer werden, meint Jurist Jens Ferner": "Während es bisher nur um einzelne Rückzahlungen, Abmahnungen oder Anwaltskosten ging, dürfte die Aussicht, gleich den gesamten Gewinn zu verlieren, für etwas mehr Nervenkitzel sorgen. Andererseits darf nicht bezweifelt werden, dass man auch hier mit geschickt getarnten Firmenverflechtungen versuchen wird, den jeweiligen Gewinn schnellstmöglich zu 'sichern'.


G.S. 16. Jul 2010

Es wird Zeit, per Gesetz zu regeln, dass vermeintlich abgeschlossene Abos im Internet...

Moses580 15. Jul 2010

Und? Was sagen die AGB deines bevorzugten Supermarktes so aus? Die hast du ja sicherlich...

killahbyte 14. Jul 2010

Hm, irgendwo hörte ich mal was in der Richtung "NATÜRLICH streicht der Staat den...

OskarMaria 14. Jul 2010

Weiß jemand, wen das Urteil betraf? Vielleicht Schmidtleins, Burat oder Helfershelfer...

Jurist 14. Jul 2010

Ich fasse nochmal zusammen: JEDER Gewerbebetrieb ist ein Handelsgewerbe, WENN die...

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