De-Mail

Gesetzentwurf für rechtssicheres E-Mail-System aufgetaucht

Mit De-Mail soll ein rechtssicheres E-Mail-System geschaffen werden, über das auch Unternehmen und Behörden offizielle Schreiben zustellen können. Netzpolitik liegt ein Referentenentwurf für das dazu gehörige Gesetz vor.

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De-Mail soll es Behörden und Unternehmen erlauben, rechtsverbindlich mit Bürgern und Kunden per E-Mail zu kommunizieren. Behördliche Schreiben könnten damit per E-Mail zugestellt werden, statt mit normaler Briefpost. Dazu bedarf es allerdings der Änderung diverser Gesetze, was im Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften - De-Mail-Gesetz zusammengefasst ist.

Der Entwurf soll den Rechtsrahmen zur Einführung vertrauenswürdiger De-Mail-Dienste schaffen und die Möglichkeiten verbessern, die Authentizität von Willenserklärungen in elektronischen Geschäftsprozessen zu beweisen sowie Erklärungen nachweisbar zuzustellen. Dazu wird unter anderem eine beweissichere Abholbestätigung eingeführt. Außerdem erfolgt eine Anpassung des Verwaltungszustellungsgesetzes.

Ziel von De-Mail ist es, den elektronischen Geschäftsverkehr zu fördern und Kosten einzusparen. So wird in dem Entwurf ein Einsparpotenzial in den ersten fünf Jahren von 20 bis 40 Millionen Euro pro Jahr genannt, da der Versand der elektronischen Briefe deutlich günstiger sein soll als der von Papierbriefen. Davon verschickt die Verwaltung rund 1,3 Milliarden mit einem Gewicht von unter 50 Gramm pro Jahr.

De-Mail-Dienste sollen von akkreditierten Diensteanbietern betrieben werden, aber auch Behörden dürfen grundsätzlich De-Mail-Dienste anbieten. Dabei soll jeder Bürger ab 16 Jahren ein De-Mail-Konto einrichten können, das "nur ihm zugeordnet ist und nur von ihm genutzt werden kann (De-Mail-Konto)". Die Anbieter müssen dabei die Identität des Antragstellers anhand des amtlichen Ausweises feststellen, samt Name, Geburtsort, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit. Bei einer juristischen Person oder bei einer Personengesellschaft oder öffentlichen Stelle sind es dann Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter.

De-Mail-Adressen müssen immer den Namen der Person oder des Unternehmen enthalten. Das Versenden von De-Mail-Nachrichten müssen die Diensteanbieter auf Antrag des Senders bestätigen - mit der De-Mail-Adresse des Empfängers sowie mit dem Datum der Zustellung im De-Mail-Postfach.

Öffentliche Stellen sollen zudem die Erstellung einer Abholbestätigung verlangen können. Daraus geht hervor, dass "die Nachricht in das Postfach des Empfängers eingelegt wurde und sich der Empfänger danach an seinem De-Mail-Konto im Sinne des § 4 angemeldet hat". Loggt sich ein Nutzer nicht ein, soll ein Schreiben dennoch am dritten Tag nach der Absendung als zugestellt gelten, ähnlich wie bei der Zustellung per Briefpost.

Unternehmen, die De-Mail in einer Kundenbeziehung nutzen, um Dokumente zu verschicken, sollen dazu verpflichtet werden, auch De-Mail-Nachrichten von Kunden zu empfangen. Sie sollen sie nicht mehr auf andere Kommunikationswege verweisen dürfen.

Noch handelt es sich bei dem jetzt aufgetauchte Gesetzentwurf um einen nicht offiziell veröffentlichten Referentenentwurf. Es kann also gut sein, das er in der Diskussion noch deutlich verändert wird.


LarsL 13. Jul 2010

Letzteres stimmt natürlich, wäre jedoch über eine automatische Bestätigungsmail auch...

guert 13. Jul 2010

Das heißt, ich muss meine de-mail-Zugangsdaten, ggf. incl. einer ID-Chipkarte...

blub 13. Jul 2010

Ja das ist ja das tolle an Demokratie. Was gut klingt wird abgelehnt.

Smaet 13. Jul 2010

weiss jemand ob das demnächst auch googlemail anbietet? möcht auf keinen fall zurück nach...

jackjack 13. Jul 2010

und schreiben mal das Gesetz eben selbst ;-)

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